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Telematikinfrastruktur

Austausch des Konnektors

Konnektoren tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Der Chip – die sogenannte gSMC-K-Karte – ist in den Geräten fest verbaut. Da die ersten Konnektoren im Spätherbst 2017 durch die CompuGroup Medical (CGM) produziert wurden, endet deren Laufzeit im Herbst 2022. Laut gematik ist deshalb ein Austausch des ganzen Konnektors notwendig. 

 

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Zeitpunkt für den Austausch
Da die Konnektoren zu unterschiedlichen Zeitpunkten produziert wurden und deshalb nach und nach das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen, müssen die Konnektoren in den Praxen auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgetauscht werden. Zunächst gilt dies nur für Konnektoren von CGM. Die Laufzeit ihres Konnektors können Praxen online mit ihrer CGM-Kundennummer und ihrer Postleitzahl überprüfen. Das Ablaufdatum ist zudem auf der Admin-Oberfläche des Konnektors zu finden. Auch die Firma RED Medical hat eine Webseite geschaltet, die es ermöglicht, das Ablaufdatum zu ermitteln.

Nutzer der Konnektoren der Hersteller Secunet und RISE sind erst ab Oktober 2023 betroffen, da diese Hersteller erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Produktion, Auslieferung und Installation begonnen haben.

Bestellung
Ärzte und Psychotherapeuten können auf der Hersteller-Website die notwendige neue Hardware bestellen. Der Konnektor kann aber auch durch ein Gerät eines anderen Herstellers ersetzt werden. Es ist wichtig, direkt nach der Bestellung einen Termin für die Installation der neuen Geräte zu vereinbaren. Dies sollte rechtzeitig erfolgen. 

Konnektortausch ist derzeit alternativlos: Praxen sollten sich vorbereiten

Wie ist der aktuelle Stand beim Konnektorentausch?

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV:
"Ja, nachdem wir viele Gespräche in der gematik, mit der gematik geführt haben, ist klar: Die Konnektoren müssen ausgetauscht werden. Eine andere Möglichkeit gibt es technisch nicht. Das betrifft in diesem Jahr vor allem die CGM, die CGM-Kunden. Die sollten auf jeden Fall, falls noch nicht geschehen, einen Auftrag geben an die CGM, dass sie ihren Konnektor tauschen müssen. Für die übrigen, die andere Konnektoren haben, ist es so, dass die Frist nicht so eng ist. Sie wird aber im nächsten Jahr auch anstehen. Die Frist wird ablaufen, dann muss auch getauscht werden. Und auch da empfehlen wir, auch wenn die gematik sagt, es könnte sein, dass ab September nächsten Jahres auch noch eine Verlängerungs-Lösung möglich sein würde, würde ich in jedem Fall empfehlen, sobald jetzt das Ende der Laufzeit erreicht ist, den Auftrag zum Austausch zu geben. Denn am Ende kann es sein, dass sehr, sehr viele Aufträge kommen und dass die Einzelpraxis dann in Zeitprobleme kommt."

Betrifft das jetzt alle CGM-Konnektoren?

"Die Aussage ist natürlich relativ abstrakt gewesen, weil in der Regel alle CGM-Kunden am Anfang gekauft haben vor rund fünf Jahren. Fakt ist, dass ein Konnektor eine Laufzeit von fünf Jahren hat. Wenn also ein Arzt später gekauft hat, eine Praxis später gekauft hat, einen Konnektor dazugekauft hat oder ausgetauscht werden musste, dann ist grundsätzlich die Laufzeit auch länger. Insofern sollte man sich mit seinem Hersteller, seinem Kundenbetreuer, darüber unterhalten."

Muss beim Tausch ein Konnektor des gleichen Herstellers gewählt werden?

"Nein, das ist ganz wichtig. Die Konnektoren sind interoperabel, das heißt, man kann auch einen anderen nehmen. In der Regel wird aber der Hersteller sagen, mit meinem Konnektor habe ich die besten Erfahrungen. Das ist aber eine Sache, die bitte zwischen dem Kunden und dem Hersteller besprochen werden muss. Aber wichtig ist: Es kann ausgetauscht werden, ein anderer Konnektor genommen werden. Was in letzter Zeit sehr viele Praxen, aber auch ausprobieren, ist der Anschluss an einen, eine sogenannte Konnektor-Farm oder ein Konnektor-Hosting. Das bedeutet, dass man als Praxis nicht mehr einen neuen Konnektor hat, sondern mit einem Hersteller oder mit einer Konnektoren-Farm, das sind Anbieter, einen Vertrag schließt und dieser Hersteller hat dann mehrere Konnektoren und es ist nur notwendig damit, dass die Praxis mit diesem Hersteller eine sichere Verbindung, einen VPN-Tunnel aufbaut. Dann übernimmt der andere Dienstleister die Aufgaben, die sonst die Praxis mit dem Konnektor hat. Der Vorteil ist dabei, dass auch sich die Praxis nicht mehr um Updates kümmern muss, um keine Sicherheitsprobleme. Allerdings muss sichergestellt sein, dass eine sichere Verbindung zwischen der Praxis über diesen VPN-Tunnel und dem Hersteller besteht. Und weil weiterhin die Verantwortung für die Sicherheit letztlich juristisch bei der Praxis liegt, ist es wichtig, dass es einen eindeutigen Vertrag gibt, der zwischen diesem Anbieter des Konnektors, der Konnektor-Farm und der Praxis die Regelungen eindeutig festschreibt, wer wofür verantwortlich ist. Da gibt es aber auch Verträge, die von Juristen geprüft sind, die diese Hersteller auch haben."

Sind solche Konnektor-Farmen sicher?

Auf der Seite, der Internetseite der gematik findet sich ein Hinweis, dass dieses Modell, also den Konnektor hosten zu lassen bzw. sich an Konnektoren-Farmen anzuschließen, möglich ist und als eine der Möglichkeiten des Anschlusses an die TI besteht. Insofern ist da die Möglichkeit technisch, technisch, aber auch juristisch gegeben.

Wer finanziert das?

Die Finanzierung wird von der GKV übernommen. Es gibt dazu eine gesetzliche Regelung und wir haben Anfang des Jahres Verhandlungen aufgenommen und dann zu einem Schiedsamt hat es geführt. Und es ist jetzt so, dass für den Konnektoren-Tausch ein Fix-Betrag von 2.300 € gezahlt wird. Damit sollten die Angebote am Markt finanzierbar sein. Eventuell kommen auf die Praxen aber noch ergänzende Kosten hinzu. Das können wir hier nicht auf Bundesebene sehen. Grundsätzlich ist die Finanzierung damit gedeckt von allen Herstellern, soweit wir das wissen. Und es ist auch wichtig, wenn jemand die andere Möglichkeit nutzt, sich an eine Konnektor-Farm anzuschließen. Dann sind die 2.300 € auch dafür vorgesehen. Auch dafür kann die KV in Anspruch genommen werden. Das Geld wird ja über die KV an die Praxis ausgezahlt. Man muss dann nur eben durchrechnen als Praxis, ob es sich lohnt. Weil der Konnektor selbst ist oder der Anschluss-Betrag ist deutlich günstiger, aber die monatlichen oder quartalsmäßigen Kosten liegen höher. Es ist also einfach ein Rechenexempel und eine Frage, inwieweit man ein Stück Verantwortung für den Konnektoren-Tausch und die Updates an diesen Dienstleister abgeben will.

Was ist für die Praxen jetzt wichtig?

Nachdem alle technischen und juristischen Fragen weitgehend geklärt sind, ist es für die Praxis jetzt wichtig, nicht zu warten, sondern sich zu erkundigen und klar zu werden: Wann läuft mein Konnektor ab? Wann muss ich austauschen oder die andere Lösung nutzen? Und da stellen die verschiedenen Hersteller Unterlagen zur Verfügung, wann das soweit ist für die Praxis, oder teilweise auch Programme, wo man selbst nachschauen kann, wann der eigene Konnektor dann ausläuft und ausgetauscht werden muss. Und ich kann nur empfehlen, das möglichst bald zu tun, weil sonst der Servicetechniker vielleicht nicht rechtzeitig kommen kann. Und dann kommt die Praxis unter Umständen in Probleme, weil ja ohne einen TI-Anschluss, ohne einen Konnektor-Anschluss die Praxis kaum noch arbeitsfähig ist. Denn wir haben den Point of no return im Bereich der TI, was die Praxen betrifft, bereits überschritten.

Weitere Komponenten mit begrenzter Laufzeit

Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors verfügen auch andere Komponenten über einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der auch nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. 

E-Health-Kartenterminal

Im Unterschied zum Konnektor ist die Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) im Kartenterminal nicht fest verbaut, sondern kann ähnlich einer SIM-Karte im Mobiltelefon einfach selbst getauscht werden. Die neue gSMC-KT erhalten Praxen über ihren IT-Anbieter. 

Praxisausweis (SMC-B)

Auch der Praxisausweis hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Sie ist jedoch unabhängig von der Laufzeit des Konnektors. Ärzte und Psychotherapeuten finden das Ablaufdatum aufgedruckt auf der Karte. Alternativ können Praxen die Restlaufzeit über die Administrationsoberfläche des Konnektors prüfen oder von ihrem technischen Dienstleister prüfen lassen. Grundsätzlich informieren die Kartenanbieter ihre Kunden mit hinreichend Vorlaufzeit (meist mehrere Monate) über den Ablauf der Gültigkeit der Karten. Selbstverständlich ist ein Anbieterwechsel möglich. 

Für die Bearbeitung des Antrags sowie die Lieferung des neuen Praxisausweises und des PIN-Briefes sollten Ärzte und Psychotherapeuten genügend Vorlauf einplanen. Um den Antrag zu verifizieren, ruft die zuständige KV in den meisten Fällen in der Praxis an. Praxen sollten daher sicherstellen, dass ihre KV sie telefonisch erreichen kann. 

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ebenfalls fünf Jahre gültig. Auch hier ist es vom Anbieter abhängig, ob der Arzt oder Psychotherapeut automatisch einen neuen Ausweis erhält oder neu bestellt werden muss. Angaben zur Laufzeit des eigenen eHBA finden Praxen in den Unterlagen, die sie mit der Auslieferung des eHBA erhalten haben. Da viele Praxen den eHBA erst viel später für die weiteren Anwendungen der TI erhalten haben, besteht hier vermutlich noch kein sofortiger Handlungsbedarf. Für die Auslieferung eines neuen eHBA sollten Ärzte und Psychotherapeuten mehrere Wochen einkalkulieren.

Finanzierung des Austauschs

Der Erstattungsbetrag für den Konnektor beläuft sich auf 2.300 Euro. Das ist so viel wie die CompuGroup Medical (CGM) inklusive Mehrwertsteuer aktuell verlangt. 

Die Pauschale umfasst den Austausch des Konnektors, inklusive Entsorgung des Altgeräts, die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal. 

Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte ausgetauscht werden muss, werden 100 Euro gezahlt. Die Erstattungspauschalen erhalten Praxen über ihre Kassenärztliche Vereinigung.
 

Auswirkungen auf TI-Anwendungen

Ohne gültiges Konnektor-Zertifikat ist ein Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) mit all ihren Anwendungen nicht mehr möglich. 

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Auswirkungen:

  • Kein Abgleich der Versichertenstammdaten auf der Karte mit den Daten auf den Servern der Kassen möglich
  • Keine Prüfung der Gültigkeit der eGK möglich
  • Keine Übernahme der Versichertenstammdaten in das Primärsystem

Maßnahmen:

  • Ersatzverfahren (BMV-Ä Anlage 4a, Anhang 1, Punkt 2.4)
  • Sanktionierung wegen nicht durchgeführtem Abgleich der Versichertenstammdaten liegt in Verantwortung der KV

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Auswirkungen:

  • Lesen und Schreiben des Notfalldatensatz auf der eGK nicht mehr möglich

Maßnahmen:

  • Durchführung Notfalldatenmanagement nicht notwendig (BMV-Ä Anlage 4a, Anhang 2, Punkt 1)

elektronischer Medikationsplan (eMP)

Auswirkungen:

  • Lesen und Schreiben des elektronischen Medikationsplans auf der eGK nicht mehr möglich

Maßnahmen:

  • Pflege des elektronischen Medikationsplans nicht notwendig (BMV-Ä, Anlage 4a, Anhang 3, Punkt 1)
  • Pflege des schriftlichen Medikationsplans weiterhin möglich

elektronisches Rezept (eRezept)

Auswirkungen:

  • Übermittlung des eRezeptes nicht mehr möglich
  • Ausdruck des Tokens nicht mehr möglich

Maßnahmen:

  • Verwendung Muster 16 (BMV-Ä Anlage 2b 4.16A.3, Anlage 2 2.16.1)
     

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Auswirkungen:

  • Übermittlung der eAU nicht mehr möglich

Maßnahmen:

  • Vordruck e01, Stylesheetausdruck (für Krankenkasse, Arbeitgeber, Patient), (BMV-Ä Anlage 2b, 4.1.4)

elektronische Patientenakte (ePA)

Auswirkungen:

  • Lesen und Schreiben der ePA nicht mehr möglich

Maßnahmen: 

  • Über Sanktionierung bei Nichtnutzung der ePA entscheidet KV

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Auswirkungen:

  • Versand von eArztbriefen, eAU, elektronische Beauftragung von Laboruntersuchungen und Telekonsilien nicht mehr möglich

Maßnahmen: 

  • Postalischer Versand oder FAX ist weiterhin möglich

Anwendungen im Sicheren Netz

Auswirkungen: 

  • Übermittlung der Quartalsabrechnung mittels TI nicht mehr möglich

Maßnahmen:

  • (Temporäre) Verfügbarmachung der KV-Server im Internet oder Nutzung KV-Flexnet wenn verfügbar

Fragen und Antworten zum Konnektortausch

Funktioniert KIM nach dem Tausch des Praxisausweises?

Praxen sollten vor Laufzeitende der ablaufenden Karte ihre KIM-Nachrichten abrufen und entschlüsseln. Der neue Praxisausweis sollte zudem mit genug Vorlauf bestellt und freigeschaltet werden. Die technischen Zertifikate des neuen Praxisausweises werden so im Verzeichnisdienst der TI hinterlegt. Alle neu empfangenen Nachrichten erhalten dann zusätzlich die Verschlüsselung mit dem Zertifikat der neuen Karte und lassen sich mit ihr entschlüsseln – auch nachdem die alte Karte abgelaufen ist.

Die gematik empfiehlt, nach der Freischaltung der neuen SMC-B, die alte Karte noch mindestens zwei Tage gesteckt zu lassen und vor dem Kartenwechsel die KIM-Nachrichten noch einmal abzurufen.

Grundsätzlich sollte die Nutzung von KIM mit einer neuen SMC-B nach Konfiguration der neuen Karte im KIM-Clientmodul weiterhin funktionieren, sofern die neue Karte unter Angabe der bestehenden BSNR der Praxis bestellt wurde. Abhängig von Ihrem Praxisverwaltungssystem können jedoch erweiterte Maßnahmen, wie etwa eine De- und Reregistrierung der KIM-Adresse, zur Einrichtung notwendig sein.