Notwendige Komponenten und Dienste für die Telematikinfrastruktur
Um die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste. Alle müssen von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein. Sie veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Komponenten der TI.
Austausch des Konnektors und anderer Komponenten
Verschiedene Komponenten der TI-Ausstattung tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Die Praxen haben sich ab Spätherbst 2017 an die TI angeschlossen. Entsprechend läuft nun die Laufzeit der Chips ab. Der Konnektor und einige andere Komponenten müssen durch neue ersetzt werden. Weitere Informationen
Ausstattung für die weiteren TI-Anwendungen
Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht viele, auch medizinische Anwendungen. Dazu gehören das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP), die elektronische Patientenakte (ePA) und der Kommunikationsdienst (KIM), über den Praxen etwa eArztbriefe versenden und empfangen können. Das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden ausgerollt. Um dafür gerüstet zu sein, benötigen Praxen - neben der TI-Grundausstattung - folgende Komponenten und Dienste:
Update zum E-Health-Konnektor
Funktion: Das Update zum E-Health-Konnektor enthält die Module für das Notfalldatenmanagement (NFDM) sowie den elektronischen Medikationsplan (eMP) und ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Damit sind auch der KIM-Dienst und die damit verknüpften Anwendungen eArztbrief und eAU möglich. Die Funktionserweiterung des Konnektors erfordert kein neues Gerät, sondern ist per Software-Update installierbar.
Verfügbarkeit: Die Updates für den E-Health-Konnektor von allen drei Herstellern sind verfügbar.
Finanzierung: Die Kosten für das Update sind in der NFDM/eMP-Update-Pauschale enthalten. Praxen erhalten dafür einmalig eine Pauschale von 530 Euro.
Updates zum ePA- und PTV4+-Konnektor
Funktion: Das Software-Update zum ePA-Konnektor ist eine weitere Ausbaustufe des Konnektors (PTV4) nach dem Update zum E-Health-Konnektor. Mit ihm wird, wie der Name schon sagt, die ePA in den Praxen möglich. Mit einem weiteren Software-Update erhält der Konnektor zusätzlich die Möglichkeit zur Komfortsignatur - dann heißt er PTV4+-Konnektor.
Verfügbarkeit: Die Updates für den ePA- und den PTV4+-Konnektor sind inzwischen von allen drei Herstellern zugelassen
Finanzierung: Praxen erhalten für das Update einmalig eine Pauschale von 400 Euro.
Kommunikationsdienst KIM
Funktion: KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Da KIM sich in die Praxisverwaltungssysteme integrieren lassen soll, wird die Kommunikation dann besonders einfach und komfortabel sein.
Der Dienst ermöglicht weitere Anwendungen; zunächst sind das:
eArztbrief: Dieser darf nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden.
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen ist für alle Praxen, die bereits über die entsprechende Technik verfügen, Plicht.
Verfügbarkeit: Mehrere KIM-Dienste sind zugelassen, darunter die KBV mit dem eigenen KIM-Dienst kv.dox.
Finanzierung: Für die Einrichtung und die Nutzung von KIM erhalten Praxen einmalig 200 Euro je Praxis. Zusätzlich erhalten sie für den KIM-Dienst eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal.
Funktion: Der eHBA der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der TI Pflicht. Nur mit ihm können sich Ärzte und Psychotherapeuten eindeutig gegenüber der TI als Heilberufler ausweisen. So erhalten sie Zugriff auf Daten, die auf der eGK der Patientin oder des Patienten gespeichert sind oder können selbst Datensätze darauf ablegen. Mit dem eHBA ist zudem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) möglich - die rechtssichere elektronische Unterschrift. Sie ist zum Beispiel für den eArztbrief, die eAU, aber auch für Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilien notwendig
Bezug/Ansprechpartner: Der eHBA muss zunächst bei der jeweiligen Landesärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer beantragt werden. Auch über die Online-Portale der einzelnen Hersteller können Ärzte und Psychotherapeuten ihren eHBA bestellen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen - nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Der Ausweis geht nun in die Produktion. Arzt oder Psychotherapeut erhalten ihn per Einschreiben; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden.
Finanzierung: Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Das deckt die Hälfte der Kosten ab.
PVS-Anpassungen
Um weitere Anwendungen der TI nutzen zu können, sind Updates des PVS notwendig. Informationen dazu erhalten Praxen bei ihrem IT-Anbieter.
PVS-Anpassung NFDM/eMP (wird über die NFDM/eMP-Integrationspauschale finanziert)
PVS-Anpassung ePA (wird über die ePA-Integrationspauschale finanziert)
PVS-Anpassung eRezept (wird über eRezept-Integrationspauschale finanziert)
Zusätzliche stationäre Kartenterminals
Im Rahmen der Erstausstattung sind stationäre Kartenterminals für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte am Empfang für das VSDM vorgesehen. Die Kartenterminals sind aber für das Auslesen und Speichern von Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan sowie für die elektronische Signatur auch in den Sprechzimmern sinnvoll. Für die Komfortsignatur haben Praxen zudem Anspruch auf mindestens ein weiteres Kartenterminal.
Grundausstattung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur
Praxen, die sich neu an die TI anbinden lassen wollen, benötigen folgende Komponente und Dienste:
Konnektor
Funktion: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären E-Health-Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden.
Die aktuellste verfügbare Ausbaustufe des Konnektors ist der sogenannte ePA-Konnektor mit der Funktion für die Komfortsignatur (PTV4+). Zukünftige Funktionserweiterungen erfordern kein neues Gerät, sondern sind per Software-Upgrade installierbar.
Finanzierung: Die Kosten für einen PTV4+-Konnektor sollen von einem Teil der Erstausstattungspauschale sowie der NFDM/eMP- und der ePA-Update-Pauschale gedeckt werden. Pro Praxis wird ein Konnektor finanziert, mit dem die komplette Praxis an die TI angebunden wird. Auch Praxisgemeinschaften können einen Konnektor gemeinsam verwenden. Ausgelagerte Praxisräume erhalten statt eines Konnektors ein mobiles Kartenlesegerät.
Verfügbarkeit: Es sind Konnektormodelle von drei Herstellerfirmen verfügbar, die für den TI-Betrieb zugelassen sind.
Funktion: Die stationären E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen zu können, etwas das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an der TI: Dazu wird der Praxisausweis (SMC-B) – eine Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert – in das Kartenterminal eingesteckt. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann ebenfalls über die Terminals eingelesen werden - wichtig für die qualifizierte elektronische Signatur.
Finanzierung: Die Kosten sind in der Erstausstattungspauschale enthalten. Dabei können Praxen abhängig vom Zulassungsumfang aller dort tätigen Ärzte/Therapeuten bis zu drei Geräte erhalten: mit einem Äquivalent von bis zu drei Vollzeitstellen (Ärzten/Psychotherapeuten) ein Gerät, mit vier bis sechs Vollzeitstellen zwei Geräte und mit mehr als sechs Vollzeitstellen drei Geräte.
Verfügbarkeit: Es sind verschiedene Gerätemodelle verfügbar.
Aufsatz für stationäre(s) Kartenterminal(s)
Funktion: Ein Modell der stationären E-Health-Kartenterminals hat Probleme, die neueren elektronischen Gesundheitskarten mit NFC-Funktion einzulesen,wenn diese elektrostatisch aufgeladen sind. Das Aufsatzgerät ist notwendig, um das VSDM am Praxisempfang durchführen zu können.
Finanzierung: Dafür steht eine eigene Pauschale zur Verfügung. Abhängig vom Zulassungsumfang aller dort tätigen Ärzte/Therapeuten werden bis zu drei Aufsatzgeräte finanziert.
Verfügbarkeit: Es ist ein Gerätemodell verfügbar. Praxen sollten sich zum Bezug an ihren Dienstleister vor Ort wenden.
Mobile Kartenterminals
Funktion: Ärzte und Psychotherapeuten, die bestimmte Leistungen außerhalb der Praxisstätte durchführen, die meisten Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich in der Praxis mit Hilfe des Konnektors (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA (ab Generation 2) zur Identifikation benötigt.
Finanzierung: Die Geräte werden mit einer Pauschale von 350 Euro finanziert, zuzüglich der Kostenerstattung für den Praxisausweis. Anspruchsvoraussetzungen:
mindestens 3 Hausbesuche/Quartal (auch im Rahmen von Hausarzt- und Knappschaftsverträgen) ODER
Pflegeheimbetreuungsvertrag ODER
ausgelagerte Praxisstätte ODER
Patientenversorgung in anderen Praxen (z.B. Anästhesisten) ODER
Durchführung von gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume ODER
Durchführung von probatorischen Sitzungen im Krankenhaus
Verfügbarkeit: Verschiedene mobile Kartenterminals sind verfügbar.
Praxisausweis (SMC-B)
Funktion: Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Finanzierung: Für den Praxisausweis werden 23,25 Euro je Quartal erstattet (einmal pro Praxis). Damit sind die Kosten komplett abgedeckt. Für ein mobiles Kartenterminal wird ein weiterer Praxisausweis finanziert. Die Praxisausweise sind fünf Jahre gültig.
Bezug / Ansprechpartner: Für die Ausgabe der Praxisausweise gelten besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller – wenn möglich direkt über das Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung. Ist das nicht möglich, holt der Anbieter bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragssteller zu einer Vertragsarzt- oder -psychotherapeutenpraxis gehört. Zusätzlich wird die KV die Praxis anrufen und sich die Bestellung mit der Antragsnummer bestätigen lassen.
Die Praxis erhält danach den Praxisausweis per Post. Die PIN folgt in einer separaten Sendung und muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sie wird sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI benötigt. Nach Erhalt der Karte muss diese noch über einen Online-Link freigeschaltet werden. Praxen sollten mit etwa zwei Wochen Wartezeit von der Antragsstellung bis zum Empfang von Karte und PIN rechnen.
Funktion: Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.
Finanzierung: Die Kosten für das Update sind in der TI-Startpauschale (900 Euro) enthalten. Die Pauschale soll auch Kosten für die Installation und damit zusammenhängende Ausfallzeiten der Praxis und für Schulungen der Mitarbeiter abdecken.
Erhältlich ab: Die meisten PVS-Hersteller haben inzwischen das notwendige Update entwickelt und zertifizieren lassen.
VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss
Funktion: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen. Praxisgemeinschaften können einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.
Finanzierung: Die monatlichen Kosten für den VPN-Zugangsdienst werden durch die quartalsweise ausgezahlte Pauschale für den laufenden Betrieb abgegolten. Diese beträgt 248 Euro je Quartal. In dieser Pauschale sind auch die Kosten für die Wartung und nötige Updates des Konnektors enthalten.
Internet: Der Internetzugang ist eine Grundvoraussetzung für die TI. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Internetanschlusses zählen zu den allgemeinen Praxiskosten einer Vertragsarzt- bzw. Vertragspsychotherapeutenpraxis und sind damit bereits in den Gebührenordnungspositionen des EBM enthalten.
Um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch Bestätigen des Buttons "Alle Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung zu. Über den Button "Konfigurieren" können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen wollen. "Alle Ablehnen" lässt nur technisch erforderliche Cookies zu. Weitere Infos erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung im Kapitel „Verwendung von Cookies“. Über "Cookie-Einstellungen" unten auf der Website können Einwilligungen widerrufen werden.
COOKIE-EINSTELLUNGEN
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder für Komfortfunktionen genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten.
Hier finden Sie eine Liste mit den Funktions- und Statistik-Cookies, die wir einsetzen.