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aktualisiert am 04.04.2023

Technische Ausstattung

Notwendige Komponenten und Dienste für die Telematikinfrastruktur

Um die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste. Alle müssen von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein. Sie veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Komponenten der TI.

Austausch des Konnektors und anderer Komponenten

Verschiedene Komponenten der TI-Ausstattung tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Die Praxen haben sich ab Spätherbst 2017 an die TI angeschlossen. Entsprechend läuft nun die Laufzeit der Chips ab. Der Konnektor und einige andere Komponenten müssen durch neue ersetzt werden. Weitere Informationen 

Ausstattung für die weiteren TI-Anwendungen

Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht viele, auch medizinische Anwendungen. Dazu gehören das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP), die elektronische Patientenakte (ePA) und der Kommunikationsdienst (KIM), über den Praxen etwa eArztbriefe versenden und empfangen können. Das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden ausgerollt. Um dafür gerüstet zu sein, benötigen Praxen - neben der TI-Grundausstattung - folgende Komponenten und Dienste:

Update zum E-Health-Konnektor

Funktion: Das Update zum E-Health-Konnektor enthält die Module für das Notfalldatenmanagement (NFDM) sowie den elektronischen Medikationsplan (eMP) und ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Damit sind auch der KIM-Dienst und die damit verknüpften Anwendungen eArztbrief und eAU möglich. Die Funktionserweiterung des Konnektors erfordert kein neues Gerät, sondern ist per Software-Update installierbar. 

Verfügbarkeit: Die Updates für den E-Health-Konnektor von allen drei Herstellern sind verfügbar. 

Updates zum ePA- und PTV4+-Konnektor

Funktion: Das Software-Update zum ePA-Konnektor ist eine weitere Ausbaustufe des Konnektors (PTV4) nach dem Update zum E-Health-Konnektor. Mit ihm wird, wie der Name schon sagt, die ePA in den Praxen möglich. Mit einem weiteren Software-Update erhält der Konnektor zusätzlich die Möglichkeit zur Komfortsignatur - dann heißt er PTV4+-Konnektor. 

Verfügbarkeit: Die Updates für den ePA- und den PTV4+-Konnektor sind von allen drei Herstellern zugelassen

Kommunikationsdienst KIM

Funktion: KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Da KIM sich in die Praxisverwaltungssysteme integrieren lassen soll, wird die Kommunikation dann besonders einfach und komfortabel sein.

Der Dienst ermöglicht weitere Anwendungen; zunächst sind das:

  • eArztbrief: Dieser darf nur noch über KIM verschickt und abgerechnet werden. 
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen ist für alle Praxen, die bereits über die entsprechende Technik verfügen, Plicht. 

Verfügbarkeit: Mehrere KIM-Dienste sind zugelassen, darunter die KBV mit dem eigenen KIM-Dienst kv.dox.  

Informationen zu KIM
Information zu kv.dox

elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Funktion: Der eHBA der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der TI Pflicht. Nur mit ihm können sich Ärzte und Psychotherapeuten eindeutig gegenüber der TI als Heilberufler ausweisen. So erhalten sie Zugriff auf Daten, die auf der eGK der Patientin oder des Patienten gespeichert sind oder können selbst Datensätze darauf ablegen. Mit dem eHBA ist zudem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) möglich - die rechtssichere elektronische Unterschrift. Sie ist zum Beispiel für den eArztbrief, die eAU, aber auch für Laborüberweisungen oder Anforderungen von Telekonsilien notwendig

Bezug/Ansprechpartner: Der eHBA muss zunächst bei der jeweiligen Landesärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer beantragt werden. Auch über die Online-Portale der einzelnen Hersteller können Ärzte und Psychotherapeuten ihren eHBA bestellen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen - nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Der Ausweis geht nun in die Produktion. Arzt oder Psychotherapeut erhalten ihn per Einschreiben; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden. 

PVS-Anpassungen

Um weitere Anwendungen der TI nutzen zu können, sind Updates des PVS notwendig. Informationen dazu erhalten Praxen bei ihrem IT-Anbieter. 

  • PVS-Anpassung NFDM/eMP 
  • PVS-Anpassung ePA 
  • PVS-Anpassung eRezept

Zusätzliche stationäre Kartenterminals

Im Rahmen der Erstausstattung sind stationäre Kartenterminals für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte am Empfang für das VSDM vorgesehen. Die Kartenterminals sind aber für das Auslesen und Speichern von Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan sowie für die elektronische Signatur auch in den Sprechzimmern sinnvoll. 

Grundausstattung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur

Praxen, die sich neu an die TI anbinden lassen wollen, benötigen folgende Komponente und Dienste:

Konnektor

Funktion: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären E-Health-Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden.

Die aktuellste verfügbare Ausbaustufe des Konnektors ist der sogenannte ePA-Konnektor mit der Funktion für die Komfortsignatur (PTV4+). Zukünftige Funktionserweiterungen erfordern kein neues Gerät, sondern sind per Software-Upgrade installierbar. 

Verfügbarkeit: Es sind Konnektormodelle von drei Herstellerfirmen verfügbar, die für den TI-Betrieb zugelassen sind. 

 

E-Health-Kartenterminals

Funktion: Die stationären E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen zu können, etwas das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an der TI: Dazu wird der Praxisausweis (SMC-B) – eine Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert – in das Kartenterminal eingesteckt. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann ebenfalls über die Terminals eingelesen werden - wichtig für die qualifizierte elektronische Signatur.

Verfügbarkeit: Es sind verschiedene Gerätemodelle verfügbar.

 

Aufsatz für stationäre(s) Kartenterminal(s)

Funktion: Ein Modell der stationären E-Health-Kartenterminals hat Probleme, die neueren elektronischen Gesundheitskarten mit NFC-Funktion einzulesen,wenn diese elektrostatisch aufgeladen sind. Das Aufsatzgerät ist notwendig, um das VSDM am Praxisempfang durchführen zu können. 

Verfügbarkeit: Es ist ein Gerätemodell verfügbar. Praxen sollten sich zum Bezug an ihren Dienstleister vor Ort wenden. 

 

Mobile Kartenterminals

Funktion: Ärzte und Psychotherapeuten, die bestimmte Leistungen außerhalb der Praxisstätte durchführen, die meisten Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten benötigen auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich in der Praxis mit Hilfe des Konnektors (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA (ab Generation 2) zur Identifikation benötigt.

Verfügbarkeit: Verschiedene mobile Kartenterminals sind verfügbar. 

 

Praxisausweis (SMC-B)

Funktion: Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Für ein mobiles Kartenterminal wird ein weiterer Praxisausweis benötigt. Die Praxisausweise sind fünf Jahre gültig.

Bezug / Ansprechpartner: Für die Ausgabe der Praxisausweise gelten besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller. Einige KVen bieten die Möglichkeit, eine Beantragung über das Mitgliederportal zu initiieren und dabei persönliche Daten sowie Daten der Betriebsstätte automatisch zu übernehmen. Diese müssen dann im Antragsformular nicht mehr händisch eingegeben werden.

Seit dem 3. April 2023 sind die Anbieter im Rahmen der Bestellung einer SMC-B dazu verpflichtet, eine sichere Identifizierung der Antragstellers durchzuführen – dies gilt auch für die Bestellung von Folgekarten beim gleichen Anbieter. Die Anbieter bieten dafür Verfahren wie das POSTIDENT in der Postfiliale oder durch die Online-Ausweisfunktion an. Die sichere Identifizierung der Antragstellenden war zuvor lediglich für die Bestellung des eHBA notwendig.

Der Antragsteller muss für die medizinische Institution, für die er einen Praxisausweis beantragt, vertretungs- und zeichnungsberechtigt sein. Dies sind in der Regel bei einer Einzelpraxis und in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG/ÜBAG) ein zugelassener Arzt, bei einem MVZ einer der ärztlichen Leiter. In einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft angestellte Ärzte sind nicht berechtigt, einen Praxisausweis für die Praxis zu beantragen. Bei Unklarheiten kann sich der Antragsteller an seine KV wenden.

Die Praxis erhält danach den Praxisausweis per Post. Die PIN folgt in einer separaten Sendung und muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sie wird sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI benötigt. Nach Erhalt der Karte muss diese noch über einen Online-Link freigeschaltet werden. Praxen sollten mit etwa zwei Wochen Wartezeit von der Antragsstellung bis zum Empfang von Karte und PIN rechnen.

Erhältlich ab: Es sind mehrere Kartenhersteller, auch Trust-Service-Provider genannt, zugelassen. Eine Liste der Anbieter, die für den vertragsärztlichen Bereich zugelassen sind, findet sich im Downloadbereich auf dieser Seite.

 

Anpassung PVS

Funktion: Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.

Erhältlich ab: Die meisten PVS-Hersteller haben das notwendige Update entwickelt und zertifizieren lassen.

VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss

Funktion: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen. Praxisgemeinschaften können einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.

Internet: Der Internetzugang ist eine Grundvoraussetzung für die TI. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Internetanschlusses zählen zu den allgemeinen Praxiskosten einer Vertragsarzt- bzw. Vertragspsychotherapeutenpraxis und sind damit bereits in den Gebührenordnungspositionen des EBM enthalten.

Datensicherheit beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Jede Praxis muss laut Datenschutz-Grundverordnung technische und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Patientendaten zu schützen. Das gilt auch, wenn die Praxis an die TI angeschlossen ist. 

Es gibt zwei Standard-Möglichkeiten, eine Praxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum mithilfe eines Konnektors an die TI anzubinden. Welche am besten ist, hängt davon ab, wie die IT-Infrastruktur der Praxis insgesamt aussieht, welche Dienste wie IP-Telefonie oder Fernwartung des PVS genutzt werden und wie das gesamte IT-System am besten gesichert werden kann. Hier kann auch ein Gespräch mit dem IT-Dienstleister der Praxis unterstützen. 

Informationen der gematik zur Datensicherheit in der TI

Reihenbetrieb

Im Reihenbetrieb – auch als serieller Betrieb bezeichnet – befinden sich Kartenterminals und Praxisrechner im selben Praxisnetzwerk (LAN). Sie erhalten nur über den Konnektor Zugang zur TI. Beim Reihenbetrieb dient die im Konnektor integrierte Firewall als Schutzmechanismus, um das Praxisnetz optimal vor unautorisierten Zugriffen von außen zu schützen. 

Da die Konnektoren nur über eine eingeschränkte Anzahl an Anschlüssen (Ports) für Netzwerkkabel verfügen, ist – abhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze und Kartenterminals – ein zusätzlicher Switch notwendig. 

Hinweis: Der Reihenbetrieb eignet sich vor allem für Praxen, die vorher noch keine Internetanbindung hatten oder die über keine komplexe IT-Vernetzung verfügen.

Weitere Informationen finden sich im Downloadbereich auf dieser Seite. 
 

Parallelbetrieb

Im Parallelbetrieb wird der Konnektor in das bestehende Praxisnetzwerk (LAN) und dessen Sicherheitsmaßnahmen integriert. Er ist dann ein gleichwertiger, aber eigenständiger Teil des LAN neben anderen Komponenten wie dem Praxis-PC und dem Kartenterminal. Im Parallelbetrieb kann die integrierte Firewall des Konnektors nicht genutzt werden. Das Praxisnetzwerk mit all seinen IT-Komponenten muss deshalb durch eigene Sicherheitsmaßnahmen wie eine eigene Firewall geschützt werden. 

Hinweis: Der Parallelbetrieb eignet sich für Praxen, die eine komplexere IT-Infrastruktur haben und diese auch entsprechend absichern. Auch bei besonderen IT-Anforderungen wie dem Zugriff von zu Hause auf den Praxisrechner kann der Parallelbetrieb sinnvoll sein. 

Weitere Informationen finden sich im Downloadbereich auf dieser Seite.