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Telematik

Telematik bezeichnet die Zusammenarbeit von Telekommunikationstechnik und Informatik, genauer: die Nutzung computergestützter Datenverarbeitungsprozesse in der Telekommunikation und den Rückgriff auf Telekommunikation, um den Austausch von Computerdaten und -programmen zu ermöglichen. Im Gesundheitswesen spielt sie eine wichtige Rolle. Auch die elektronische Gesundheitskarte ist eine Anwendung der Telematik.

Telemedizin

Eine einheitliche und allgemeingültige Definition von Telemedizin gibt es derzeitig nicht. Im weitesten Sinne wird darunter die Überwindung zeitlicher und/oder räumlicher Distanzen im Rahmen von medizinischen Sachverhalten verstanden. Das beinhaltet hauptsächlich die Messung, Erfassung und Übermittlung von Informationen oder die Anwendung medizinischer Verfahren mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik zwischen Ärzten, bzw. zwischen Ärzten und Patienten ggf. unter Einbindung von nichtärztlichem Fachpersonal.
Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes hat der Gesetzgeber den Bewertungsausschuss beauftragt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) daraufhin zu überprüfen, in welchen Umfang vertragsärztliche Leistungen auch telemedizinisch erbracht werden können. (Vgl. § 87 Abs. 2a Satz 8 SGB V).