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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Langsames Internet in der Region: So können sich Praxen trotzdem an die TI anschließen

11.04.2019 - Der Internetzugang ist eine Grundvoraussetzung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Dabei gibt es Alternativen zum klassischen DSL-Anschluss, der nicht überall in Deutschland verfügbar ist. Praxen sollten sich einen Überblick verschaffen, um die Anwendungen der TI nutzen zu können.

Ein DSL-Anschluss über die Telefonleitung ist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) das Mittel der Wahl. Dabei handelt es sich derzeit um die verbreitetste Art des Internetanschlusses.

Breitbandanschlüsse wie DSL, also schnelle Internetverbindungen mit einer hohen Datenübertragungsrate, ermöglichen eine komfortable Nutzung der TI.

Alternativen zur DSL-Verbindung

Allerdings ist DSL nicht überall in Deutschland verfügbar – oder teilweise nur mit einer sehr geringen Geschwindigkeit. Schnelle Alternativen sind Kabel Internet (über TV-Kabelanschluss), das Mobilfunknetz LTE (z.B. mit LTE-Router) und Satellit (über Satelliten-Schüssel).

Langsamer aber ebenfalls ausreichend für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sind ISDN (64 kbit/s über Telefonleitung) und das Mobilfunknetz UMTS. Hier kann es jedoch zu einer verzögerten Rückmeldung beim Online-Abgleich der Versichertenstammdaten kommen. Zudem beginnen große Unternehmen bereits mit der Abschaltung des ISDN-Netzes.

Kassenärztliche Vereinigung entscheidet im Einzelfall

Steht in einer Region kein oder nur langsames Internet zur Verfügung, ist die Praxis nicht automatisch von der VSDM-Pflicht befreit.

Sofern in einer Region keine der genannten Möglichkeiten eine ausreichende Internetverbindung erlaubt, muss dies gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachgewiesen werden. Die KV entscheidet dann im Einzelfall über den weiteren Umgang mit der VSDM-Pflicht für diese Praxis.

Hinweise zu weiteren TI-Anwendungen

Unabhängig vom VSDM ist dennoch eine Ausstattung mit TI-Komponenten angeraten, um dauerhaft die vollständigen Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlesen zu können. Zukünftig sollen nämlich sensible Versichertendaten (z.B. DMP-Kennzeichen) in einem verschlüsselten Bereich auf der eGK gespeichert werden. Sie können dann nur durch einen Praxisausweis oder einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) ausgelesen werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Praxis dann schon vorbereitet ist, wenn in der Region künftig doch ein schneller Internet-Anschluss möglich wird.

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zum VSDM für Ärzte ergibt sich aus den Regelungen des Paragrafen 291 Absatz 2b Satz 3 SGB V, konkretisiert durch die Regelungen in der Vereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte (Anlage 4a BMV-Ä).

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