Weitere Online-Möglichkeiten für Ultraschallkurse
03.02.2022 - Die praktischen Kursbestandteile von Ultraschallkursen können aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend durch Online-Anteile ersetzt werden. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis 31. März 2022 befristet ist, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Januar verständigt.
Für die theoretischen Kursbestandteile gilt mittlerweile unabhängig von der Corona-Pandemie, dass diese in Teilen oder insgesamt als Onlinekurs abgehalten werden können (die PraxisNachrichten berichteten).
Die Sonderregelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2021 und ist formal geregelt in der Protokollnotiz 5 zur Ultraschall-Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband (siehe Infokasten).
Corona-Regelung für Ultraschallkurse
Die praktischen Kursbestandteile können während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen durch Online-Anteile ersetzt werden. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem:
- Die Kursleiter müssen die kontinuierliche Teilnahme an den online durchgeführten Kursbestandteilen überprüfen können.
- Es gibt Interaktionsmöglichkeiten zwischen Kursleiter und Kursteilnehmern durch eine geeignete Plattform und darüber angebotene Anwendungen (z.B. Live-Chat, Video-Talk etc.) mit dem Ziel, Kursinhalte (z.B. Fallbeispiele) interaktiv zu erarbeiten.
- Fester Bestandteil sind Live-Ultraschall-Untersuchungen, bei denen die Durchführung der Untersuchung durch den Kursleiter per Kamera übertragen wird.
- Teilnehmen dürfen maximal 10 Personen je Kursleiter bzw. Ausbilder.
Hinweis: Ob die Online-Kurse als temporärer Ersatz für die praktischen Inhalte geeignet sind und anerkannt werden können, entscheidet die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Quelle: Auszug aus Protokollnotiz 5 zur Ultraschall-Vereinbarung