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Weitere Online-Möglichkeiten für Ultraschallkurse

03.02.2022 - Die praktischen Kursbestandteile von Ultraschallkursen können aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend durch Online-Anteile ersetzt werden. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis 31. März 2022 befristet ist, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Januar verständigt.

Für die theoretischen Kursbestandteile gilt mittlerweile unabhängig von der Corona-Pandemie, dass diese in Teilen oder insgesamt als Onlinekurs abgehalten werden können (die PraxisNachrichten berichteten).

Die Sonderregelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2021 und ist formal geregelt in der Protokollnotiz 5 zur Ultraschall-Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband (siehe Infokasten).

Corona-Regelung für Ultraschallkurse

Die praktischen Kursbestandteile können während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen durch Online-Anteile ersetzt werden. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem:

  • Die Kursleiter müssen die kontinuierliche Teilnahme an den online durchgeführten Kursbestandteilen überprüfen können.
  • Es gibt Interaktionsmöglichkeiten zwischen Kursleiter und Kursteilnehmern durch eine geeignete Plattform und darüber angebotene Anwendungen (z.B. Live-Chat, Video-Talk etc.) mit dem Ziel, Kursinhalte (z.B. Fallbeispiele) interaktiv zu erarbeiten.
  • Fester Bestandteil sind Live-Ultraschall-Untersuchungen, bei denen die Durchführung der Untersuchung durch den Kursleiter per Kamera übertragen wird.
  • Teilnehmen dürfen maximal 10 Personen je Kursleiter bzw. Ausbilder.

Hinweis: Ob die Online-Kurse als temporärer Ersatz für die praktischen Inhalte geeignet sind und anerkannt werden können, entscheidet die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Quelle: Auszug aus Protokollnotiz 5 zur Ultraschall-Vereinbarung

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