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Grippeimpfstoffe für Saison 2022/2023 jetzt bestellen – KBV drängt weiter auf Abschaffung der Regresse

03.03.2022 - Die Bestellung von Grippeimpfstoffen für die Saison 2022/2023 hat begonnen. Arztpraxen sollten die Vakzine nach Mitteilung des Paul-Ehrlich-Instituts bis spätestens 1. April ordern. Anderenfalls besteht das Risiko, dass die Impfstoffe nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig zu Beginn der Impfsaison im Herbst geliefert werden können.

Neben den verfügbaren tetravalenten Impfstoffen kann auch der Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda® von Sanofi bestellt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diesen Impfstoff für Personen ab 60 Jahren. Er kam in der laufenden Impfsaison erstmals zum Einsatz, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss die STIKO-Empfehlung Anfang vorigen Jahres in seine Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen hatte.

BMG: Über 60-Jährige haben Anspruch auf beide Impfstoffe

Nach einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aus dem vergangenen Jahr hatten gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren in der laufenden Impfsaison – entgegen den Vorgaben in der Schutzimpfungs-Richtlinie – sowohl Anspruch auf eine Schutzimpfung mit dem Hochdosis-Influenzaimpfstoff als auch auf den normal dosierten Impfstoff. Diese Verordnung wurde nun um ein Jahr verlängert und gilt damit auch für die Influenza-Impfsaison 2022/2023.

Damit können über 60-Jährige ab Herbst den Hochdosis-Grippeimpfstoff oder einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Dies ermöglicht es, beispielsweise bei Lieferengpässen auf einen anderen Grippeimpfstoff auszuweichen. In Deutschland ist aktuell erst ein hochdosierter Grippeimpfstoff verfügbar (Efluelda®). Dieser ist für Erwachsene ab 60 Jahren zugelassen.

Hochdosis-Impfstoff trotz höherer Kosten wirtschaftlich

In der Rechtsverordnung des BMG ist außerdem geregelt, dass der Hochdosis-Impfstoff Efluelda® – trotz der deutlich höheren Kosten – als wirtschaftlich gilt. Die Krankenkassen dürften somit keine Regressanträge stellen, wenn der Impfstoff entsprechend der Zulassung eingesetzt wird.

Im Vergleich zu „normalen“ Influenza-Impfstoffen enthält der inaktivierte, quadrivalente Hochdosis-Impfstoff die vierfache Antigenmenge. Ältere Menschen sprechen in der Regel auf Influenza-Impfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das Immunsystem mit zunehmenden Alter schwächer wird. Die erhöhte Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken. Das war auch ein Grund für die STIKO, bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren den Hochdosis-Influenzaimpfstoff zu empfehlen.

Auslieferung erfolgt sukzessive

Die Impfstoffchargen werden nach Prüfung und Freigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sukzessive ausgeliefert. Nachbestellungen, insbesondere in größeren Mengen, können nach Auskunft des PEI in der Regel nicht berücksichtigt werden, da der Herstellungsprozess der Impfstoffe sehr langwierig ist.

Hofmeister: Weg mit den Regressen für Impfstoffe

KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister wies in einem Video-Interview auf große Unwägbarkeiten bei der Bestellmenge hin, nicht zuletzt durch Corona. Sollten die Apotheker tatsächlich immer weiter „mit ins Impf-Geschehen eingreifen“, werde es noch unberechenbarer, wer in die Praxen zum Impfen komme, sagte er. Die KBV dränge deshalb weiter auf die Abschaffung der Regresse für Impfstoffe.

Die KBV hat bereits mehrfach die Streichung des Paragrafen 106b Absatz 1a im SGB V gefordert. Danach können Ärzte in Regress genommen werden, wenn die bestellte Menge an Influenza-Impfstoff über der verbrauchten Menge liegt.

Für die Impfsaison 2021/2022 hatte der Gesetzgeber eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Danach gelten Überschreitungen von bis zu 30 Prozent noch als wirtschaftlich. Derzeit ist unklar, ob diese Regelung verlängert und damit auch für die Impfsaison 2022/2023 gelten wird. Zumindest ist dies aus Sicht der KBV zwingend erforderlich, sofern der Gesetzgeber an der Regelung festhält.

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