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Stand 25.04.2023

Prävention

Impfen

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Grundlage bilden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI).

Die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung sind jedoch oft zu niedrig: So bestehen bei Kindern Lücken insbesondere bei Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Hepatitis B. Erwachsene weisen vor allem bei den Auffrischimpfungen für Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten keinen ausreichenden Schutz auf. Auch gegen Masern sind viele junge Erwachsene nicht ausreichend geschützt.

Das Gespräch mit dem Arzt ist für viele Patienten die wichtigste Informationsquelle und oft ausschlaggebend für die Entscheidung, sich impfen zu lassen. Für eine optimale Beratung stellt die KBV Informationsmaterialien zur Verfügung.

Materialien und Informationen speziell zur Grippeschutzimpfung

Materialien und Informationen speziell zur Masern-Schutzimpfung

Dokumente zum Herunterladen

Rechtliche Grundlagen