Ärzte können Nagelspangenbehandlung ab Juli verordnen - KBV bietet PraxisInfo
02.06.2022 - Ab 1. Juli kann die Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln mit Nagelkorrekturspangen als Heilmittel verordnet werden. Dann dürfen neben Ärzten auch Podologen die Behandlung durchführen. Die wichtigsten Informationen dazu hat die KBV jetzt in einer PraxisInfo zusammengestellt.
Auf drei Seiten wird erläutert, in welchen konkreten Fällen die Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden darf. So ist die Verordnung zur Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten möglich.
Auch wird darauf hingewiesen, dass in den Stadien 2 und 3 eine besonders enge Abstimmung zwischen Arztpraxis und Podologie erfolgen muss und wie diese aussieht. Verordnet wird die Nagelspangenbehandlung auf dem Formular 13 für Heilmittel. Die PraxisInfo stellt vor, was beim Ausfüllen zu beachten ist.
Heilmittel-Richtlinie regelt Details
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Februar beschlossen, dass neben Ärzten auch Podologen die Behandlung durchführen dürfen und die Details in der Heilmittel-Richtlinie geregelt (die PraxisNachrichten berichteten).