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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

QS-Verfahren Psychotherapie: Start voraussichtlich 2025 – bis dahin bleibt Gutachterverfahren

28.07.2022 - Mit der Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ist nicht vor 2025 zu rechnen. Das teilte jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss mit. Die bestehenden Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren gelten damit zunächst unverändert weiter.

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hat die Politik ein Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante Psychotherapie gefordert und gleichzeitig festgelegt, dass mit dessen Einführung das bestehende Antrags- und Gutachterverfahren abgeschafft wird. Das Verfahren sieht eine standardisierte fallbezogene Dokumentation zur Qualitätssicherung vor. Ergänzend dazu sind Patientenbefragungen geplant.

Wie im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vergangene Woche deutlich wurde, startet ein solches QS-Verfahren jedoch frühestens zum 1. Januar 2025. Die Beschlussfassung ist aufgrund gesetzlicher Fristen für Dezember 2022 vorgesehen – sie ist jedoch nicht mit der Einführung des Verfahrens gleichzusetzen.

Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ändert sich somit zunächst beim bestehenden Antrags- und Gutachterverfahren nichts. Daher bestellen KBV und GKV-Spitzenverband aktuell für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 (unter Vorbehalt) neue Gutachterinnen und Gutachter. Die Bewerbungsfrist ist am 30. Juni abgelaufen.

Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie

Gutachterinnen und Gutachter werden von der KBV im Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband alle fünf Jahre neu bestellt.

Das Gutachterverfahren dient dazu, festzustellen, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.

Hierzu prüfen bestellte Gutachterinnen und Gutachter den Antrag auf Psychotherapie des Patienten mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten. Mehr Infos

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