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KBV: Impfen ist und bleibt ärztliche Aufgabe

13.10.2022 - Die KBV hat die Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden zur Grippeschutzimpfung kritisiert. Demnach sollen Apotheker pro Influenzaimpfung elf Euro erhalten. „Das ist mehr als viele niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die ihre Patienten intensiv beraten und im seltenen Fall von Impfreaktionen in der Lage sind, sofort zu helfen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Es sei erstaunlich, wofür der GKV-Spitzenverband bereit sei, „sehr viel Geld auszugeben, das eigentlich in die Weiterentwicklung der Strukturen der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung“ gehöre, kommentierte Gassen die Vereinbarung. Die Niedergelassenen absolvierten jährlich über 20 Millionen Grippeimpfungen in wenigen Wochen.

„Das Impfen ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe, denn es geht hier um Mehr als nur den Piks“, betonte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister und fügte hinzu: Denn das Impfen umfasse außer der Injektion auch die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung sowie den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen.

Absicherung für Apotheker – Regress für Ärzte

„Nur mit den Ärzten im Boot können flächendeckend, qualitativ hochwertig und schnell Impfungen stattfinden“, stellte Gassen klar und kritisierte, dass „neben dem Honorar für die Impfung selbst die Vergütung für die Apotheker auch eine finanzielle Absicherung für zu viel bestellten Impfstoff beinhaltet“. Es könne nicht sein, „dass Apothekern diese finanzielle Absicherung von den Kassen eingeräumt wird, während Ärzten von denselben Kassen dann ein Regress droht.“

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