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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Aufruf zur Grippeschutzimpfung - KBV bietet Infomaterialien für die Praxis

22.09.2022 - Die KBV ruft zur Grippeschutzimpfung auf. „Jetzt ist die beste Zeit, sich in einer Arztpraxis gegen Influenza impfen zu lassen“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Zur Unterstützung der Praxen stellt die KBV diverse Materialien wie ein Plakat und eine Infokarte bereit.

Impfung insbesondere für Risikopatienten wichtig

„Die Impfung ist der beste Schutz vor der saisonalen Influenza. Insbesondere Risikogruppen wie über 60-jährige, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich vor Beginn der Grippesaison impfen lassen“, betonte Hofmeister. Das seien auch die Personengruppen, denen die Ständige Impfkommission (STIKO) eine vierte COVID-19-Impfung empfehle. Dabei könnten beide Impfungen gleichzeitig verabreicht werden.

Eine hohe Influenza-Impfquote in der Risikogruppe ist laut STIKO essenziell, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden.

Plakat und Infokarte für die Praxis

Die KBV stellt unter dem Motto „Grippe? Kann ich mir nicht leisten. Ich lass mich impfen. Mit Sicherheit: In meiner Arztpraxis.“ ein Praxisplakat zur Verfügung, das auch der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes (Nr. 38/2022) beiliegt. Ergänzend gibt es eine Infokarte für die Auslage im Wartezimmer sowie ein Video zur Grippeimpfung fürs Praxis-TV. Eine Praxisinformation fasst zudem alles Wichtige für Ärzte und Praxisteams zusammen (siehe Übersicht unten).

Impfen bleibt ärztliche Aufgabe

Hofmeister appellierte an seine Kolleginnen und Kollegen, die Patienten gezielt anzusprechen. Sie seien beim Impfen die ersten Ansprechpartner. Er wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Impfen eine ärztliche Aufgabe sei, da es nicht nur die Injektion, sondern auch die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung sowie den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen umfasse.

„Deswegen sollte das Impfen durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden, die die Vorgeschichte kennen, die eine Anamnese haben und im Zweifelsfall auch reagieren können, wenn beim Impfen irgendwas passieren sollte, was Gott sei Dank sehr selten ist“, unterstrich Hofmeister.

Grippeschutzimpfung mit Vierfach-Impfstoff

Die Grippeschutzimpfung erfolgt auch in der Impfsaison 2022/2023 mit einem Vierfach-Impfstoff, der sich aus den jeweiligen, von der WHO aktuell empfohlenen Influenza-A/B Stämmen zusammensetzt. Die Stammzusammensetzung für 2022/2023 weicht von der für die Saison 2021/2022 ab.

Hochdosis-Impfstoff für Personen ab 60 Jahre

Die STIKO empfiehlt, bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff zu verwenden. Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält dieser die vierfache Antigenmenge. Ältere Menschen sprechen in der Regel auf Influenza-Impfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird. Die erhöhte Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken. In Deutschland ist aktuell nur der Influenza-Hochdosis-Impfstoff Efluelda® von Sanofi zugelassen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einer Rechtsverordnung klargestellt, dass Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Influenza in dieser Impfsaison aber auch einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff erhalten können, genau wie in der Impfsaison 2021/2022. Dies ermöglicht, dass unter anderem bei einem möglichem Efluelda®-Engpass ältere Menschen auch andere Grippeimpfstoffe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dürfen.

Der Aufruf zur Grippeschutzimpfung ist Teil der Präventionsinitiative, die die KBV 2010 zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen gestartet hat.

Materialien zur Grippeimpfung auf einen Blick

Die KBV stellt Arztpraxen alle Materialien kostenfrei zur Verfügung. Sie können bestellt beziehungsweise heruntergeladen werden.

Materialien zur Grippeimpfung auf einen Blick

Gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 und Influenza

Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) können COVID-19-Impfungen und die Verabreichung anderer sogenannter Totimpfstoffe (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) gleichzeitig erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Influenza-Impfung, sofern eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht. In diesem Fall soll die Injektion jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.  

Die STIKO weist darauf hin, dass bei einer gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und Influenza-Impfstoffen (inklusive Hochdosis-Impfstoffen) Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprächen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung. Epidemiologisches Bulletin 39/2021 (Stand: 30. September 2021)

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