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Telemonitoring Herzinsuffizienz: Umfrage zu den Kosten

16.02.2023 - Um die Höhe der Kosten für die telemedizinische Überwachung von Herzinsuffizienzpatienten geht es in einer aktuellen Umfrage, die das Institut des Bewertungsausschusses durchführt. Dazu werden die Telemedizinischen Zentren angeschrieben und um Antwort bis zum 31. März gebeten.

Die Vergütung für die telemedizinische Überwachung von Herzinsuffizienzpatienten hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss im Dezember 2021 gegen die Stimmen der KBV festgelegt. Die KBV hatte damals eine deutlich höhere Vergütung gefordert, was die Kassen jedoch ablehnten. Im damaligen Beschluss wurde aber auch festgelegt, dass die Kosten für die technische Infrastruktur der Telemedizinischen Zentren (TMZ) sowie für die Geräteausstattung der Patienten überprüft werden sollen (die PraxisNachrichten berichteten).

Kosten für Messgeräte, Server, Software, Dienstleister

Die hierfür benötigten Daten erhebt nun das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) im Auftrag von KBV und GKV-Spitzverband bei den Telemedizinische Zentren (TMZ). Diese werden per Post angeschrieben und um die Beantwortung von 41 Fragen gebeten (siehe Infobox).

Dabei geht es beispielsweise um die Anzahl und Kosten der externen Messgeräte für Herzinsuffizienzpatienten, die im Telemonitoring überwacht werden. Gefragt wird auch, ob beispielsweise ein Server angeschafft wurde und welche Kosten hierfür entstanden sind beziehungsweise entstehen.

Von Interesse ist außerdem, ob eine spezielle Software für das Telemonitoring Herzinsuffizienz erworben wurde, wie hoch die Kosten hierfür sind und ob die Kosten für die Nutzung der Software auf eine bestimmte Anzahl an Patienten oder einen bestimmten Zeitraum bezogen sind. Von Interesse ist darüber hinaus, ob und welche Kosten für externe Dienstleister entstehen.

Daten werden pseudonymisiert ausgewertet

Die Befragung erfolgt pseudonymisiert. Ein Rückschluss auf die teilnehmenden TMZ ist nicht möglich. Weder die KBV noch der GKV-Spitzenverband erhält Kenntnis von den einzelnen Antworten. Das InBA wertet die Antworten ohne Bezug zu personenbezogenen Daten der TMZ aus und stellt diese zusammengeführt dem Bewertungsausschuss zur Verfügung. Anhand der Ergebnisse sollen dann die Bewertungen der Leistungen überprüft werden.

So nehmen Sie teil:

Die Telemedizinischen Zentren werden vom Institut des Bewertungsausschusses per Post angeschrieben. Das Schreiben enthält eine Web-Adresse und einen Code. Der Code muss auf der angegebenen Internetseite eingegeben werden, um an der Befragung teilzunehmen. Der Fragebogen umfasst 41 Fragen. Die Beantwortung ist bis zum 31. März 2023 möglich.

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