Pseudonummern für COVID-19-Impfung jetzt komplett
17.05.2023 - Seit 8. April sind COVID-19-Impfungen Teil der Regelversorgung. Durch die neuen Vorgaben der COVID-19-Vorsorgeverordnung des Bundesgesundheitsministeriums musste die Liste der Pseudonummern zur Abrechnung der Impfungen erweitert werden. Dies ist nun erfolgt.
Unter anderem gibt es die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 88339 für den Impfstoff VidPrevtyn Beta. Auch wenn dieser Impfstoff nicht Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist, haben gesetzlich Versicherte nach der COVID-19-Vorsorgeverordnung Anspruch auf eine Impfung damit. Voraussetzung ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.
Eine weitere neue Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist, dass bei der Abrechnung unterschieden werden muss, an welche Virusvariante der Impfstoff konkret angepasst wurde. Die bisherige Systematik nach „angepasst“ und „nicht angepasst“ reicht für diese Anforderung nicht aus. Daher gibt es jetzt jeweils eine neue Pseudo-GOP für die BA.1-angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna (siehe Übersicht unten). Die bisherigen GOP für „angepasst“ gelten für den BA.4-5-Impfstoff der beiden Hersteller weiter.
Zum Hintergrund
Auf welche COVID-19-Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben und die somit von den Kassen bezahlt werden, ist seit Anfang April in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Diese basiert auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.
Die „Verordnung zum Anspruch auf zusätzliche Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19 (COVID-19-VorsorgeV)“ erweitert den Anspruch der Versicherten auf weitere verfügbare Impfstoffe, sofern ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.
Übersicht
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Hersteller
ImpfstoffIndikation 1. Impfung 2. Impfung 3. und weitere Impfungen BioNTech/Pfizer XBB.1.5 angepasst Allgemein 88342A 88342B 88342R Beruflich 88342V 88342W 88342X BioNTech/Pfizer
angepasst BA.4-5Allgemein 88337A 88337B 88337R Beruflich 88337V 88337W 88337X Moderna XBB.1.5 angepasst* Allgemein 88343A 88343B 88343R Beruflich 88343V 88343W 88343X Moderna
angepasst BA.4-5 (bis 31. Dezember 2023)Allgemein 88338A 88338B 88338R Beruflich 88338V 88338W 88338X Valneva (bis 30. November 2023) Allgemein 88336A 88336B - Beruflich 88336V 88336W - *Der Impfstoff wird nicht vom Bund bereitgestellt. KBV rät daher vor dem Hintergrund eines Regressrisikos weiterhin von der Verordnung ab (die PraxisNachrichten berichteten).