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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Pseudonummern für COVID-19-Impfung jetzt komplett

17.05.2023 - Seit 8. April sind COVID-19-Impfungen Teil der Regelversorgung. Durch die neuen Vorgaben der COVID-19-Vorsorgeverordnung des Bundesgesundheitsministeriums musste die Liste der Pseudonummern zur Abrechnung der Impfungen erweitert werden. Dies ist nun erfolgt.

Unter anderem gibt es die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 88339 für den Impfstoff VidPrevtyn Beta. Auch wenn dieser Impfstoff nicht Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist, haben gesetzlich Versicherte nach der COVID-19-Vorsorgeverordnung Anspruch auf eine Impfung damit. Voraussetzung ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.

Eine weitere neue Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist, dass bei der Abrechnung unterschieden werden muss, an welche Virusvariante der Impfstoff konkret angepasst wurde. Die bisherige Systematik nach „angepasst“ und „nicht angepasst“ reicht für diese Anforderung nicht aus. Daher gibt es jetzt jeweils eine neue Pseudo-GOP für die BA.1-angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna (siehe Übersicht unten). Die bisherigen GOP für „angepasst“ gelten für den BA.4-5-Impfstoff der beiden Hersteller weiter.

Zum Hintergrund

Auf welche COVID-19-Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben und die somit von den Kassen bezahlt werden, ist seit Anfang April in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Diese basiert auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.  

Die „Verordnung zum Anspruch auf zusätzliche Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19 (COVID-19-VorsorgeV)“ erweitert den Anspruch der Versicherten auf weitere verfügbare Impfstoffe, sofern ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.

Übersicht

Übersicht der Pseudoziffern und Suffixe

Hersteller
Impfstoff
Indikation 1. Impfung 2. Impfung 3. und weitere Impfungen
BioNTech/Pfizer
KP.2 angepasst
Allgemein 88348A 88348B 88348R
Beruflich 88348V 88348W 88348X
BioNTech/Pfizer
JN.1 angepasst
Allgemein 88345A 88345B 88345R
Beruflich 88345V 88345W 88345X
Novavax
JN.1 angepasst
Allgemein 88346A 88346B 88346R
Beruflich 88346V 88346W 88346X
Moderna
JN.1 angepasst*
Allgemein 88347A 88347B 88347R
Beruflich 88347V 88347W 88347X

*Der Impfstoff wird nicht vom Bund bereitgestellt. Die KBV rät daher vor dem Hintergrund eines Regressrisikos weiterhin von der Verordnung zulasten der Krankenkassen ab (die PraxisNachrichten berichteten).

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