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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

G-BA beschließt Aufnahme der STIKO-Empfehlungen zu COVID-19 und Pneumokokken in die Schutzimpfungs-Richtlinie

20.07.2023 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am heutigen Donnerstag beschlossen, die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie zu übernehmen. Außerdem setzt das Gremium mit dem Beschluss die Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zum Einsatz von Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter um. 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte im Mai die COVID-19-Impfung in ihre allgemeinen Impfempfehlungen integriert und im Epidemiologischen Bulletin 21/2023 veröffentlicht (die PraxisNachrichten berichteten). Die Stellungnahme der STIKO zum Einsatz von Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter war ebenfalls im Mai (Epidemiologisches Bulletin 20/2023) erschienen. 

COVID-19: Jährliche Auffrischimpfung für Risikogruppen

Die STIKO empfiehlt unter anderem allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2, die aus drei Antigenkontakten besteht. Zudem werden für Risikogruppen weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Eine gleichzeitige Impfung gegen saisonale Influenza und Pneumokokken ist möglich, wenn entsprechende Indikationen vorliegen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Impfanspruch über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus

In der Schutzimpfungs-Richtlinie sind die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführbaren Schutzimpfungen festgelegt.

Darüber hinaus sieht die sogenannte COVID-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, dass Versicherte bis zum 29. Februar 2024 über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält. 

Pneumokokken: Von zwei bis 17 Jahren Verwendung von PCV13 oder PCV15 möglich

Außerdem hat der G-BA einen Beschluss zum Einsatz von Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen (PCV) im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter gefasst, der die Stellungnahme der STIKO zu dem seit Anfang 2022 in Deutschland zugelassenen 15-valenten Impfstoff (PCV15) umsetzt. 

Die STIKO empfiehlt, für die Standardimpfung gegen Pneumokokken im Alter ab zwei Monaten einen Pneumokokken-Konjugatimpfstoff zu verwenden. Da der zusätzliche Nutzen des 15-valenten PCV (PCV15) im Vergleich zum 13-valenten PCV (PCV13) unter Berücksichtigung der aktuellen Serotypenverteilung laut STIKO gering sei, können laut STIKO für die Grundimmunisierung bei Säuglingen beide Impfstoffe zur Anwendung kommen. 

Für die Pneumokokken-Indikationsimpfung von Kindern und Jugendlichen ab zwei Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen hatte die STIKO bisher eine sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten PCV, gefolgt vom 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) im Mindestabstand von sechs Monaten empfohlen. Für diese sequenzielle Impfung könne aktuell jetzt auch PCV15 anstelle von PCV13 verwendet werden, so die STIKO.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
 

Überblick COVID-19-Impfung

Das empfiehlt die STIKO:

  • Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein. 
  • Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten: 
    • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
    • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
    • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
  • Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

 

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