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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

ASV-Teams können sich für zwei neue Indikationen anmelden: Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumoren

20.07.2023 - In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung können sich jetzt Behandlungsteams anmelden, um Patienten mit Multipler Sklerose interdisziplinär zu versorgen. Auch die ASV-Vorgaben zu Knochen- und Weichteiltumoren sind in Kraft getreten. Die KBV stellt dazu Informationen online bereit. 

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Multipler Sklerose ist am 18. Juli in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss für Ärztinnen und Ärzte gefallen, ihre ASV-Teilnahme beim jeweiligen erweiterten Landesausschuss anzuzeigen. Bereits seit dem 3. Mai können sich ASV-Teams für Knochen- und Weichteiltumoren anmelden.

Die ASV-Teams können anschließend Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose beziehungsweise Knochen- und Weichteiltumoren in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandeln.

Die ASV ist ein Versorgungsbereich für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärztinnen und -ärzten übernehmen die ambulante hochspezialisierte Behandlung.

Alle Details – etwa zur Zusammensetzung des ASV-Teams, zur Patientengruppe und zum Behandlungsumfang – legt der G-BA in Anlagen zur ASV-Richtlinie fest.

Die KBV stellt sie auf einer Internetseite zur ASV-Indikation Multiple Sklerose und auf einer Internetseite zu Knochen- und Weichteiltumoren übersichtlich dar.
 

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