Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Defizite beheben statt Ärzte sanktionieren – KBV fordert Änderungen beim Digital-Gesetz

03.08.2023 - Mit deutlicher Kritik hat die KBV auf den Referentenentwurf zum geplanten Digital-Gesetz reagiert und die fehlende Unterstützung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bei der Umsetzung bemängelt. „Es sollen erneut Anwendungen mit Fristen und Sanktionen in die Versorgung gedrückt werden, ohne ausreichende Tests“, sagte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner anlässlich einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium. „Das lehnen wir ab.“

Mit dem geplanten Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen – kurz Digital-Gesetz – soll die Einführung digitaler Anwendungen vorangetrieben werden. Dazu gehört neben dem eRezept ab 1. Januar 2024 vor allem die elektronische Patientenakte (ePA), die ab Anfang 2025 für jeden gesetzlich Versicherten eingerichtet werden soll, sofern eine Person nicht widerspricht (Opt-out).

In ihrer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wirft die KBV der Politik vor, die „einseitige und strukturelle Benachteiligung“ der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten fortzusetzen. So würden an die Praxen detailliertere und schärfere Anforderungen bei der Datensicherheit gestellt als beispielsweise an Krankenhäuser. Das erhoffte Maßnahmenpaket, das Ärzte bei der Digitalisierung unterstütze, fehle ebenso wie die angekündigte Nutzerorientierung.

„Mit mehr als einer Milliarde Patientenkontakten im Jahr werden die Arztpraxen die entscheidende Rolle beim Einsatz der elektronischen Patientenakte spielen“, merkte Steiner an und fügte hinzu: „Die Praxen brauchen praxistaugliche und funktionierende Anwendungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern und nicht, wie jetzt auch bei der ePA zu befürchten, mehr Zeit kosten. “ Das sei die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung.

Zwar beinhalte der Referentenentwurf konkrete Vorgaben zur Nutzung digitaler Anwendungen in Praxen, verzichte jedoch auf „klare Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für auf ausreichende Tests, bevor Anwendungen in den Regelbetrieb gehen“, kritisierte Steiner. Der Gesetzentwurf müsse diesbezüglich dringend angepasst werden.

Nein zu Sanktionen und Bußgeldern

Die Ankündigung von Sanktionen entgegen vorherigen Zusagen des Bundesgesundheitsministers verurteilte Steiner scharf. Auf diese Weise schaffe man kein Vertrauen. Wer möchte, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Erfolg werde, müsse mit den Ärzten und Psychotherapeuten, nicht gegen sie arbeiten.

Steiner appellierte an die Politik: „Stellen Sie durch Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicher, dass die Anwendungen mit den Diensten der Telematikinfrastruktur funktionieren und streichen Sie die Sanktionen.“

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten