KBV startet Online-Umfrage zu TI-Kosten der Praxen – Teilnahme bis zum 4. Oktober
21.09.2023 - Zu den Kosten der Telematikinfrastruktur für die Praxen ist jetzt eine Online-Umfrage gestartet. Die Teilnahme ist bis zum 4. Oktober möglich. Die Ergebnisse will die KBV nutzen, um sich für eine Verbesserung der Finanzierung stark zu machen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht davon aus, dass mit einer von ihm festgelegten monatlichen Pauschale die Kosten für alle notwendigen Anschaffungen und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) abgegolten werden.
Mit der Umfrage möchte die KBV sich nun ein genaueres Bild davon machen, welche Beträge Anbieter von Praxisverwaltungssystemen den Praxen in Rechnung stellen. Dabei geht es um alle IT-Kosten, die im Zusammenhang mit der TI entstehen – so unter anderem um die genutzten Anwendungen wie den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Darüber hinaus wird nach den Preisen für den Konnektor und die Anbindung an die TI gefragt.
Anpassungen reichen nicht aus
Für die Erstattung der Kosten, die den Praxen durch die TI und ihren Anwendungen entstehen, hat es zwar kürzlich Anpassungen gegeben. An den Hauptkritikpunkten an der nicht ausreichenden Erstattung und der sanktionsmäßigen Kürzung der Pauschale hat sich jedoch nichts geändert.
Das BMG hatte auf Drängen von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen seine zum 1. Juli in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der TI überarbeitet. Damit sind einige Mängel behoben.
Hier geht es zur Online-Umfrage.
Die Beantwortung der Fragen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.