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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Aufruf zur Grippeschutzimpfung – KBV stellt Infomaterialien für Praxen zur Verfügung

21.09.2023 - Die KBV ruft zur Grippeschutzimpfung auf. Ärzte können ihre Patienten mit einem Plakat, einer Infokarte und einem Video auf die Impfung hinweisen. Die Materialien für das Wartezimmer stellt die KBV kostenfrei zur Verfügung.

„Die Impfung bietet den besten und gleichzeitig einfachsten Schutz vor der saisonalen Influenza“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. „Sprechen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gezielt auf die Grippeschutzimpfung an“, appellierte er an seine Kolleginnen und Kollegen. Vor allem ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich impfen lassen. Auch nach Ende der Corona-Pandemie bleibe Impfen zentrales Thema, für Impfmüdigkeit sei keine Zeit.

Impfung gegen Influenza und COVID-19 am gleichen Termin möglich

„Gerade im Hinblick auf COVID-19 ist die Grippeschutzimpfung wichtig, denn die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, sind bei Influenza und COVID-19 sehr ähnlich“, ergänzte Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Grippe als auch gegen COVID-19 bestehe, könnten laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) auch beide Impfstoffe am gleichen Impftermin verabreicht werden.

Steiner kritisierte in diesem Zusammenhang nochmals den hohen organisatorischen und bürokratischen Aufwand, der mit den COVID-19-Schutzimpfungen nach wie vor einhergehe. „Weder stellt der Bund mittlerweile Einzeldosen des COVID-19-Impstoffs zu Verfügung, noch ist die wöchentliche Meldung von tagesgenauen Impfdaten abgeschafft worden. Das führt zu einem enormen Mehraufwand für die Praxen.“ Für die Impfungen gegen Corona müssten endlich die gleichen Regeln gelten wie für die anderen Impfungen.

KBV bietet Plakat und Infokarte für die Praxis

Die KBV stellt unter dem Motto „Grippe? Kann ich mir nicht leisten. Ich lass mich impfen. Mit Sicherheit: In meiner Arztpraxis.“ ein Praxisplakat zur Verfügung. Ergänzend gibt es eine Infokarte für die Auslage im Wartezimmer sowie ein Video zur Grippeimpfung fürs Praxis-TV. Eine Praxisinformation fasst zudem alles Wichtige für Ärzte und Praxisteams zusammen (siehe Infokasten).

„Impfen ist und bleibt ärztliche Aufgabe“, betonte Hofmeister, „nur Ärztinnen und Ärzte kennen den umfassenden Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten.“ Es gehe um mehr als nur den Piks, das Impfen umfasse auch die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung sowie den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen.

Die Grippeschutzimpfung erfolgt auch in der Impfsaison 2023/2024 mit einem Vierfach-Impfstoff, der sich aus den jeweiligen, von der WHO aktuell empfohlenen, Influenza-A/B Stämmen zusammensetzt. Die Stammzusammensetzung für 2023/2024 weicht von der für die Saison 2022/2023 ab.

Grippeschutzimpfung ab 60 ausschließlich mit Hochdosis-Impfstoff

Die STIKO empfiehlt, bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff zu verwenden. Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält dieser die vierfache Antigenmenge. Die erhöhte Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken. In Deutschland ist aktuell nur der Influenza-Hochdosis-Impfstoff Efluelda® von Sanofi zugelassen.

Diese Empfehlung der STIKO wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen, in der das Nähere zu Voraussetzungen, Art und Umfang der zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglichen Schutzimpfungen geregelt ist. Damit ist bei dieser Patientengruppe der Hochdosis-Influenza-Impfstoff einzusetzen. Nur wenn dieser nicht verfügbar ist, darf auch der herkömmliche inaktivierte, quadrivalente Influenzaimpfstoff zulasten der GKV verabreicht werden.

Die aufgrund einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in den vergangenen Jahren geltende Ausnahmeregelung, wonach Versicherte ab dem Alter von 60 Jahren auch mit einem herkömmlichen Influenzaimpfstoff geimpft werden konnten, endete zum 31. März 2023.

KBV drängt weiter auf Abschaffung der Regresse

Die KBV hatte das Ende der Sonderregelung kritisiert und dies unter anderem damit begründet, dass sich aufgrund des nicht mehr bestehenden Anspruchs auf den herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Grippeimpfstoff die Impfquote in dieser Risikogruppe verschlechtern könne.

In diesem Zusammenhang appellierte Steiner zudem abermals an den Gesetzgeber: „Wer die Impfquoten steigern will, muss Regresse abschaffen.“ Die KBV hat bereits mehrfach die Streichung des Paragrafen 106b Absatz 1a im SGB V gefordert. Danach können Ärzte in Regress genommen werden, wenn die bestellte Menge an Influenza-Impfstoff über der verbrauchten Menge liegt.

Hinweis: Die KBV stellt Arztpraxen alle Materialien kostenfrei zur Verfügung. Das Plakat gibt es in zwei Versionen: Einmal nur bezogen auf die Grippeschutzimpfung und wahlweise in einer zweiten Version mit dem Hinweis „Auch in Kombination mit Corona-Schutzimpfung“.

Materialien zur Grippeimpfung auf einen Blick

Gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 und Influenza

Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) können COVID-19-Impfungen und die Verabreichung anderer sogenannter Totimpfstoffe (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) gleichzeitig erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Influenza-Impfung, sofern eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht. In diesem Fall soll die Injektion jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.  

Die STIKO weist darauf hin, dass bei einer gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und Influenza-Impfstoffen (inklusive Hochdosis-Impfstoffen) Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprächen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Epidemiologisches Bulletin 39/2021 (PDF) (Stand: 30. September 2021)

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