QS-Vereinbarung Schmerztherapie wird zum 1. Oktober angepasst
28.09.2023 - In der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie erfolgen zum 1. Oktober einige Änderungen sowie redaktionelle Anpassungen. Für Ärztinnen und Ärzte mit einer bestehenden Genehmigung ändert sich nichts.
Die fachliche Befähigung orientiert sich jetzt an der Muster-Weiterbildungsordnung 2018 und kann unter anderem durch Vorlage der Weiterbildungsurkunde für die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ nachgewiesen werden.
Darüber hinaus wurden die fakultativ zu erbringenden schmerztherapeutischen Verfahren an aktuelle Behandlungsstandards angepasst, weiterhin gab es redaktionelle Anpassungen.