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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Schmerztherapeuten können ab Januar Verlaufskontrolle bei „somnio“ und „vivira“ abrechnen

07.12.2023 - Schmerztherapeuten können ab Januar die Verlaufskontrolle bei Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen „somnio“ bei Schlafstörungen und „Vivira“ bei Rückenschmerzen abrechnen. Ärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin wird die Verlaufskontrolle für „somnio“ ebenfalls vergütet. Der EBM wird entsprechend angepasst. 

Bereits jetzt können mehrere Fachgruppen die Leistung abrechnen (siehe Infobox). Hintergrund ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Versorgung mit beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) erforderliche ärztliche Leistungen bestimmt hat. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich nun darauf verständigt, dass weitere Fachgruppen die Verlaufskontrollen berechnen können.

Neue GOP für Schmerztherapeuten

Für Ärzte mit einer KV-Genehmigung für Schmerztherapie werden zur Abrechnung der Verlaufskontrolle und Auswertung der Daten zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen: für die DiGA „somnio“ die GOP 30780 und für die DiGA „Vivira“ die GOP 30781. Beide Leistungen sind mit 64 Punkten (ab 1. Januar 2024: 7,64 Euro) bewertet.

Alle anderen abrechnungsberechtigten Ärzte rechnen die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ weiterhin mit der GOP 01471 (64 Punkte) ab. Diese GOP verwenden ab Januar auch Ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, wenn sie Patienten betreuen, die „somnio“ nutzen. Die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Vivira“ wird von anderen Ärzten weiterhin mit der GOP 01472 (64 Punkte) abgerechnet. 

Ärzte und Psychotherapeuten können die DiGA „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen verordnen. Die DiGA „Vivira“ richtet sich an Patienten mit akuten und chronischen Rückenschmerzen und bietet ein angeleitetes Training, das ergänzend zu anderen konventionellen Therapien eingesetzt werden kann.

Somnio

Folgende Fachgruppen können die GOP 01471 / GOP 30780 für die Verlaufskontrolle und Auswertung bei „somnio“ abrechnen:

GOP 01471

  • Hausärzte
  • Gynäkologen
  • HNO-Ärzte
  • Kardiologen
  • Pneumologen
  • Internisten ohne Schwerpunkt
  • Fachärzte und Psychotherapeuten, die Leistungen der EBM-Kapitel 16, 21, 22 und 23 berechnen dürfen
  • Ab 1. Januar 2024: Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

GOP 30780

  • Ab 1. Januar 2024: Alle Ärzte mit KV-Genehmigung für Schmerztherapie

Vivira

Folgende Fachgruppen können die GOP 01472 / GOP 30781 für die Verlaufskontrolle und Auswertung bei „vivira“ abrechnen:

GOP 01472

  • Hausärzte
  • Internisten ohne Schwerpunkt
  • Orthopäden
  • Chirurgen
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin 

GOP 30781

  • Ab 1. Januar 2024: Alle Ärztinnen und Ärzte mit KV-Genehmigung für Schmerztherapie

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