Krankenhäuser können bei Tagesbehandlung Krankenfahrten verordnen
18.01.2024 - Krankenhäuser können künftig auch bei tagesstationären Behandlungen Krankenfahrten verordnen. Bisher dürfen sie dies nur im Entlassmanagement. Voraussetzung ist ein bestimmter Schwerbehindertenstatus beziehungsweise Pflegegrad. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Krankentransport-Richtlinie entsprechend geändert.
Die Regelung umfasst Krankenfahrten von und zu tagesstationären Behandlungen im Krankenhaus. Sie gilt aber nur für bestimmte Versicherte. Konkret müssen diese entweder einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ haben. Ebenfalls möglich ist die Verordnung bei Pflegegrad 4 und 5 sowie bei Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkter Mobilität. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung von Mai 2023. Mit ihr wurde Rechtssicherheit für die oben genannten Personengruppen geschaffen. Die Regelung findet sich in Paragraf 115e Absatz 2 SGB V.
Formular für die Verordnung
Perspektivisch sollen Krankenhäuser das Verordnungsformular für eine Krankenbeförderung (Muster 4) verwenden. Eine dauerhafte Nutzung wird aktuell zwischen den Beteiligten abgestimmt. Bisher nutzen Krankenhäuser dieses Formular bereits auf Grundlage einer Sonderregelung.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird zunächst an das Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung geschickt. Wird er nicht beanstandet, tritt er am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Tagesstationäre Behandlung
Eine tagesstationäre Behandlung (nach § 115e SGB V) erfolgt ohne Übernachtung im Krankenhaus. Krankenhäuser können sie durchführen, wenn eine Indikation zur vollstationären Behandlung vorliegt, der Patient oder die Patientin aber aus medizinischen Gründen nicht über Nacht bleiben muss.
Voraussetzung ist, dass die Person einen täglich mindestens sechsstündigen Aufenthalt im Krankenhaus benötigt und während dieser Zeit eine überwiegend ärztliche oder pflegerische Behandlung durchgeführt wird. Auch muss die Patientin oder der Patient der tagesstationären Behandlung zustimmen.