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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Mammographie-Screening: EBM wird zum 1. Juli angepasst

25.04.2024 - Ab 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Damit bei diesen Frauen programmteilnehmende Ärzte die Leistungen abrechnen können, wird der EBM angepasst.

Durch die Anpassung können alle Ärztinnen und Ärzte, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, auch bei Frauen zwischen 70 und 75 die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 1.7.3.1 EBM abrechnen. Hierzu gehören unter anderem das Aufklärungsgespräch, die Abklärungsdiagnostik sowie die Röntgenuntersuchung.

Die KBV empfiehlt Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen, Frauen darauf hinzuweisen, dass künftig eine Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm bis zum Alter von 75 Jahren möglich ist. Sie begrüßt die Anhebung der Altersgrenze, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hatte.

Anhebung der Altersgrenze

Derzeit haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Aufgrund neuer Empfehlungen hatte der G-BA die obere Altersgrenze angehoben und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend geändert (die PraxisNachrichten berichteten).

Grundlage für diesen Beschluss waren Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Bundesamts für Strahlenschutz, beide in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats.

G-BA bietet Infoblatt für Frauen

Der G-BA stellt auf seiner Internetseite ein Infoblatt für Frauen der neu anspruchsberechtigten Altersgruppe bereit. Es informiert über die Möglichkeit der Selbsteinladung sowie über Vor- und Nachteile der Früherkennung. Das Infoblatt soll auch als Printprodukt zur Auslage in Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen zur Verfügung gestellt werden.

Angepasst hat der G-BA auch die Entscheidungshilfe und das Einladungsschreiben. Auch dort werden alle aktuell anspruchsberechtigten Frauen über die verlängerte Teilnahmemöglichkeit informiert.

Bis zu drei Ärzte je Einheit

Der G-BA hat außerdem die Vorgaben an die Screening-Einheiten flexibilisiert. So dürfen künftig bis zu drei (statt zwei) für das Programm verantwortliche Ärztinnen oder Ärzte den Versorgungsauftrag übernehmen.

 

Übersicht der GOP

Folgende Leistungen können Ärztinnen und Ärzte, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, ab 1. Juli 2024 auch bei Patientinnen zwischen 70 und 75 Jahren abrechnen (gemäß Abschnitt 1.7.3.1 EBM):

GOP Titel Punkte (Euro)
01750 Röntgenuntersuchung im Rahmen des Mammographie-Screening 558 (66,59)
01751 Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screening 92 (10,98)
01752 Beurteilung von Mammographieaufnahmen im Rahmen des Mammographie-Screening 41 (4,89)
01753 Abklärungsdiagnostik I im Rahmen des Mammographie-Screening 897 (107,05)
01754 Abklärungsdiagnostik II einschl. ultraschallgest. Biopsie im Rahmen des Mammographie-Screening 630 (75,18)
01755 Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen des Mammographie-Screening 1124 (134,14)
01756 Histologische Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screening 97 (11,58)
01757 Zuschlag zu der Nr. 01756 für Aufarbeitung 106 (12,65)
01758 Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening 86 (10,26)
01759 Vakuumbiopsie der Mamma im Zusammenhang mit der Erbringung der GOP 01753 oder 01755 289 (34,49)

 

Mammographie-Screening-Programm

Brustkrebs ist bundesweit die häufigste Krebskrankheit bei Frauen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken irgendwann in ihrem Leben daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr.

Studien haben gezeigt, dass ein Programm zur systematischen Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie für die Altersgruppe der 50- bis 75-jährigen Frauen, das sogenannte Mammographie-Screening, die Sterblichkeit an Brustkrebs senken kann.

Bundesweit sind ab dem 1. Juli 2024 etwa 14,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt und es gibt fast 400 Standorte zur wohnortnahen Versorgung (teilweise mobil, sog. Mammobile).

Das Mammographie-Screening umfasst die alle zwei Jahre erfolgende schriftliche Einladung der Frau, die Screening-Untersuchung, die Durchführung der Abklärungsdiagnostik, die Diagnosestellung und die Überleitung in die Therapie.

Mammographie-Screening-Programm

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