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Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Gesetzentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III

Wie bereits in der Kommentierung zum Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III ausgeführt, begrüßt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) grundsätzlich die Tatsache, dass durch den Entwurf zum dritten Bürokratieentlastungsgesetz der digitale Übermittlungsprozess bei der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit um die Übermittlung der Daten von den Krankenkassen an die Arbeitgeber erweitert wird. Kritisch wird jedoch weiterhin gesehen, dass durch die Verpflichtung zur parallelen Ausstellung einer papiergebundenen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für die Arbeitgeber noch immer keine vollständige Digitalisierung des Prozesses vorgesehen ist, was für Vertragsarztpraxen die Vorhaltung einer doppelten Infrastruktur sowie eine Doppelung der täglich in den Praxen anfallenden Arbeitsprozesse im Zusammenhang mit der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bedeutet. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass zwar die Zielsetzung des Gesetzes durch die KBV unterstützt wird, der vorliegende Entwurf aber befürchten lässt, dass die konkrete Umsetzung für Vertragsarztpraxen mit einem Aufwuchs von Bürokratie einhergehen wird.

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