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Stand 12.03.2020

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Praxen und KVen sind nicht zuständig für Katastrophenschutz und Pandemievorsorge. Dies ist eine staatliche Aufgabe.

Antwort der KBV auf eine Medienanfrage zu knappen Ressourcen bei Schutzausrüstung für Ärzte während der Coronavirus-Pandemie

Am 12. März 2020 sendete das ARD-Investigativformat Monitor einen Beitrag unter dem Titel „ Kampf gegen Corona: Wie fit ist unser Gesundheitssystem?“ Auch die KBV erhielt dazu eine Anfrage, die wir beantwortet haben. 

Zur Dokumentation haben wir sowohl die vollständige Anfrage als auch die vollständigen Antworten veröffentlicht:
 

Fragen:

  1. Vielfach wird über den Mangel an Schutzmasken, Desinfektionsmitteln etc. berichtet. Auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben Schwierigkeiten, an dieses Material zu kommen. Wie stellt sich die Versorgungssituation zurzeit aus Ihrer Sicht dar? 
  2. Die Verfügbarkeit von Schutzkleidung, Masken und Desinfektionsmittel wird von Experten in der aktuellen Situation immer wieder als entscheidend herausgestellt. Wie konnte es aus Ihrer Sicht zu diesem Mangel kommen? 
  3. Wer ist aus Ihrer Sicht für die Ausstattung mit diesen Materialien verantwortlich, damit es nicht zu dem jetzt eingetretenen Engpass kommt? Welche Rolle spielt beispielsweise der Katastrophenschutz der Länder? 
  4. Es gibt ein Papier, das u.a. von der Bundesärztekammer und der KBV sowie der Berufsgenossenschaft herausgegeben worden ist („Influenzapandemie – Risikomanagement in Arztpraxen“). Darin heißt es u.a.: 
    „Den Arztpraxen, insbesondere den allgemeinärztlichen, internistischen, HNO-ärztlichen und pädiatrischen, kommt daher in der Pandemieplanung eine wesentliche Rolle zu. Aber auch die nicht primär betroffenen Praxen anderer Fachdisziplinen müssen sich schon in der interpandemischen Phase Gedanken machen, wie sie sich auf einen Pandemiefall vorbereiten. Alle niedergelassenen Ärzte sind daher gehalten, sich bereits in der interpandemischen Phase durch einen praxisinternen Notfallplan auf den Pandemiefall vorzubereiten.“
    In der Empfehlung werden u.a. nötige Materialien benannt und auch mögliche Mengen angedeutet. Ein kommunaler Gesundheitsdezernent kritisierte unserer Redaktion gegenüber, die Klagen vieler Ärzte über die mangelnde Ausstattung mit Schutzkleidung etc. in ihren Praxen kaum nachvollziehbar seien. Sie hätten sich schlecht vorbereitet. Was sagen Sie dazu? 
  5. Wie kann es angesichts der o.g. Handlungsempfehlung sein, dass KV-Vertreter öffentlich beklagen, dass es keine ausreichende Bevorratung mit Schutzausrüstungen gibt? 

Antwort:

Die KBV hat die Fragen zusammengefasst beantwortet:

Die KBV beteiligt sich nicht an einem Schwarze-Peter-Spiel, während alle Beteiligten unter größtem Einsatz daran arbeiten, der Lage Herr zu werden. Das sieht auch die große Mehrheit aller anderen Institutionen so, wie auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht müde wird zu betonen. 

Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen und deren Mitarbeitenden leisten derzeit Großartiges unter Hintanstellung persönlicher Betroffenheit.

Die von Ihnen angesprochenen Empfehlungen der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der BGW aus dem Jahr 2008 zum Umgang mit pandemischen Ereignissen in den Praxen werden von den Praxen - soweit räumlich und personell möglich - umgesetzt.

Die allgemein erforderlichen Vorräte an Schutzmaterialien, die Vertragsarztpraxen zum Infektionsschutz selbstverständlich vorrätig haben, gehen gegen Ende und zum Höhepunkt der jährlichen Influaenza-Infektsaison zur Neige und sonst übliche Nachbestellungen um diese Jahreszeit sind den Praxen wegen der weltweiten Pandemiesituation nicht oder nur noch sehr vereinzelt möglich.

Deutlich zu sagen bleibt, dass Vertragsarztpraxen und Kassenärztliche Vereinigungen weder einen gesetzlichen Auftrag noch eine finanzielle oder materielle Ausstattung für Katastrophenschutz und Pandemievorsorge haben. Dies ist eine staatliche Aufgabe und föderal geregelt.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen bringen sich jedoch unter höchstem personellem und finanziellen Einsatz in bester Abstimmung mit den zuständigen Behörden weit über das geforderte gesetzliche vorgegebene Aufgabenspektrum hinaus in die Versorgung ein. Zu betonen ist hierbei, dass die hierfür ergriffenen Maßnahmen zu großen Teilen aus den Honoraren der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bezahlt werden. 
 

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