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Ambulante Kodierunterstützung

Ambulante Kodierunterstützung

Bluthochdruck, Grippe oder Mittelohrentzündung.
Bei solchen Krankheiten ist die Wahl des richtigen Diagnosekodes Routine.

Eine im Praxisverwaltungssystem integrierte Kodesuche oder Hinweise zur Abrechnung unterstützen Ärzte und Psychotherapeuten bereits jetzt.

Wird das Krankheitsbild aber komplexer, gestaltet sich die Suche nach einem passgenauen Diagnoseschlüssel mitunter schwierig.
In manchen Fällen kommen dann zusätzliche Nachschlagewerke zum Einsatz.
Ein Aufwand der zwar viel Zeit und Nerven kostet, sich aber bezahlt macht.
Denn: je genauer die Kodierung, desto besser lässt sich die Morbiditätsstruktur messen - und damit auch eine Veränderung im Behandlungsbedarf darstellen.
Und das hat Einfluss auf die vertragsärztliche Vergütung und die Zuweisung von Geldern an Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds.
Zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus dem TSVG hat die KBV eine Kodierunterstützung entwickelt, die in jedes PVS passt.

Damit wird das Kodieren einfacher, ohne neue Bürokratie zu erzeugen.
Zum 1. Januar 2022 stehen in den Praxisverwaltungssystemen bewährte, erweiterte und neue Funktionen bereit.

- Grundlage der Kodierung bleibt die ICD-10
- Es kommen keine Regeln oder Vorgaben hinzu.
- Bewährte Funktionen, wie die der Dauerdiagnosen, bleiben erhalten.
- Alle erforderlichen Informationen befinden sich nun an einem Ort.
- Und - ein neuer Kodier-Check unterstützt die Anwender direkt beim Kodieren.

Hierfür ist ein Kodierregelwerk in der Software hinterlegt - für zunächst vier Diagnosebereiche.
Nutzen und Aufwand werden regelmäßig überprüft; Diagnosebereiche aktualisiert und schrittweise erweitert.
Wählt der Arzt einen Kode aus einem dieser Bereiche, wird die Software im Hintergrund aktiv.
Ist alles korrekt - bemerkt der Anwender davon nichts.
Nur, wenn der Kodier-Check eine Unstimmigkeit erkennt, erscheint ein Korrekturvorschlag.
Bestätigt der Arzt diesen Vorschlag, wird die Auswahl automatisch in alle relevanten Bereiche des Praxisverwaltungssystems übertragen.
Ganz ohne Mehraufwand.
Die angebotenen Vorschläge helfen beim Kodieren, und der Arzt legt fest, ob eine Änderung des ICD-10-Kodes in dem konkreten Behandlungsfall zutrifft.
Denn die ärztliche Entscheidung hat auch weiterhin oberste Priorität.
Weitere Informationen zum Kodieren finden Sie auf der Themenseite – Kodieren - der KBV

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so spezifisch wie möglich mit ICD-10-GM-Kodes zu verschlüsseln. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber die KBV beauftragt, zum 1. Januar 2022 Regelungen zur Vergabe und Übermittlung der Kodes festzulegen. Die KBV hat den gesetzlichen Auftrag so umgesetzt, dass die Kodierung von Diagnosen umfassend durch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) unterstützt wird: digital, aus einer Hand und mit Maß.

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