Was steht jetzt in Sachen ePA an?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV:
Zum jetzigen Zeitpunkt steht der Rollout der ePA an. Die ePA wird bundesweit verfügbar gemacht, aber die Nutzung für die Praxen ist auf freiwilliger Basis. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Hersteller werden jetzt den Praxen entsprechende Softwaremodule als Updates zur Verfügung stellen. Wir wissen, dass ein Großteil der Hersteller hat dies auch bereits letzte Woche angekündigt. Sicherlich werden auch kleinere Hersteller noch ein bisschen Zeit brauchen. Das heißt, das Ganze wird jetzt in den nächsten Wochen stattfinden. Es gibt aber zum jetzigen Zeitpunkt noch für die Praxen keine Pflicht zur Nutzung, sondern nochmals: Die Nutzung der ePA ist zunächst auf freiwilliger Basis.
Wie bewerten Sie den stufenweisen Rollout?
Der stufenweise Rollout ist genau der richtige Weg. Dafür haben wir uns als KBV, aber auch die Kassenärztlichen Vereinigungen eingesetzt und wir begrüßen es auch sehr, dass der geschäftsführende Bundesminister diesen Weg mitgegangen ist und dass die Praxen jetzt die ePA auf freiwilliger Basis nutzen können, sich technisch auch mit der ePA auseinandersetzen zu können und dann auch zu erproben, wie die ePA sich peu à peu dann auch in den Praxisalltag, in den Praxisablauf integrieren kann. Also es ist ja zum einen eine Frage der Technik, aber dann auch eine Frage der Funktionalität und der Praxisabläufe und das braucht einfach Zeit. Das hat man zum Beispiel beim eRezept gesehen, wo es auch so eine Art Hochlaufphase und Testphase gab.
Was empfehlen Sie Praxen zum Start der ePA?
Also die Praxen sollten jetzt mit ihren Softwareherstellern in Austausch gehen, die Hersteller stellen ein Update, Softwareupdate für das ePA-Modul zur Verfügung und dann sollten die Praxen wirklich auch ihren Softwareherstellern und der Gematik Feedback geben, weil diese Phase bis Oktober muss man jetzt wirklich auch dazu nutzen, dass Verbesserungen an der Technik und an der Funktionalität der ePA auch eingearbeitet werden.
Was hat die KBV noch vor dem Start erreichen können?
Also uns waren zwei Punkte sehr wichtig. Das eine ist, dass Praxen nicht sanktioniert werden, wenn sie unverschuldet noch kein ePA-Modul haben, weil der betreffende PVS-Hersteller dieses Modul noch nicht zur Verfügung stellt. Da hätte laut Gesetz an sich das schärfste Schwert der Sanktionierung, nämlich ein Abrechnungsausschluss, hätte dann gegriffen. Wir konnten in Abstimmung mit dem BMG hier eine Richtlinie verabschieden, nach der genau diese Sanktion, nämlich der Abrechnungsausschluss, bis Jahresende ausgesetzt ist. Es erübrigt sich zu betonen, dass wir als KBV und auch die KVen Sanktionen grundsätzlich im Bereich der Digitalisierung ablehnen, weil digitale Anwendungen durch ihre Nutzerfreundlichkeit und durch ihre Unterstützung der Praxisabläufe überzeugen müssen, damit dürften eigentlich Sanktionen nicht notwendig sein. Nichtsdestotrotz begrüßen wir jetzt sehr, dass wir diese Richtlinie verabschieden konnten.
Welcher Punkt war Ihnen noch wichtig?
Der zweite Punkt ist, das war ein wichtiges Anliegen, vor allem auch der Kinder- und Jugendärzte, ist die Möglichkeit, dass Kinder- und Jugendärzte von der Befüllung der ePA absehen können, sofern gewichtige therapeutische Gründe dagegensprechen oder sie auch gewichtige Anhaltspunkte auf die Gefährdung des Kindeswohls haben. Dann müssen die Ärzte und Psychotherapeuten die ePA nicht befüllen. Das war uns ein wichtiges Anliegen, dass hier der Schutz des Kindeswohls der Befüllungspflicht vorangeht.
Wie können sich Praxen informieren?
Die KBV stellt ein umfangreiches Starterpaket zur Verfügung. Zum Beispiel ist dabei ein Praxisaushang, mit dem die Praxen die Patientinnen und Patienten über die Dokumente, die sie in die ePA einstellen, informieren können. Wir haben auch eine Fortbildung, die wir zur Verfügung stellen, Online-Fortbildung, mit der man auch entsprechende CME-Punkte sammeln kann.