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Bundesschiedsamt: Praxen erhalten 2.300 Euro für den Konnektortausch – Pauschale ist nicht kostendeckend

21.07.2022 - Praxen erhalten für den anstehenden Konnektortausch 2.300 Euro. Diesen Betrag hat das Bundesschiedsamt festgelegt. „Das ist deutlich mehr als die Krankenkassen zahlen wollten. Dennoch entspricht das Ergebnis nicht unserer Forderung“, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

„Die Praxen, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen und den Konnektortausch nicht zu verantworten haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben – auch nicht auf einem Differenzbetrag“, betonte Kriedel. Deshalb habe die KBV gegen den Beschluss des Schiedsamtes gestimmt.

Forderung nach vollumfänglicher Kostenerstattung

Die KBV habe eine vollumfängliche Kostenerstattung verlangt und sich dabei an dem vom Hersteller aufgerufenen Preis in Höhe von rund 2.770 Euro brutto orientiert, führte er weiter aus. An dieser Forderung halte sie fest. Kriedel stellte nochmals klar, dass es um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände gehe, die gesetzlich gefordert sind.

Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, da eine Einigung mit den Krankenkassen zur Finanzierung des Konnektortausches nicht möglich war. Diese wollten nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen. Strittig waren auch die Höhe der Pauschalen für das aktuelle Konnektor- und Software-Update, mit dem neue Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) genutzt werden können.

Das enthält die Konnektortauschpauschale

Die vom Bundesschiedsamt festgelegte Pauschale von 2.300 Euro umfasst den Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes, sowie die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard). Auch der Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal ist Teil der Pauschale.

Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, werden für den Austausch der Karte jeweils 100 Euro gezahlt. Sofern die Sicherheitsmodulkarte eines Kartenterminals außerhalb dieser Frist ausgetauscht werden muss, werden ebenfalls 100 Euro je Kartenterminal gezahlt.

Erste Konnektoren gehen ab September vom Netz

Der Konnektortausch hat bereits begonnen. Die ersten Geräte schalten sich im September ab und müssen zuvor durch neue ersetzt werden. Betroffen sind zunächst Kunden der Firma CompuGroup Medical, die 2017 die ersten Konnektoren auf den Markt gebracht hatte. Rund 15.000 ihrer Konnektoren müssen noch in diesem Jahr ausgetauscht werden, weitere 40.000 in den Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten in 2023.

„Diese Zahl muss bewältigt werden“, sagte Kriedel in einem Videointerview. Er riet Praxen, rechtzeitig einen Termin mit einem Techniker zu vereinbaren, der in die Praxis komme. Die Hersteller haben bereits vor geraumer Zeit zugesagt, den Ärzten und Psychotherapeuten mitzuteilen, wann die Laufzeit ihres Gerätes endet und ein Austausch-Angebot zu unterbreiten.

Kriedel drängt auf erneute Prüfung

Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte Ende Februar den Austausch der Konnektoren beschlossen. Basis des Beschlusses war die Aussage der gematik, dass es nach Rücksprache mit den Herstellern und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Möglichkeit gäbe, ein Zertifikat neu in den Konnektor einzubauen, damit der Konnektor bis zum Übergang in die TI 2.0 betriebsfähig bleibe und bis dahin nicht noch einmal ausgetauscht werden müsste, wie Kriedel in dem Video erläuterte.

Vor dem Hintergrund neuerer Hinweise, dass dies doch möglich sei und damit auf einen Austausch verzichtet werden könnte, sagte Kriedel: „Wir werden in der gematik auf eine neue Bewertung drängen.“ Dies müsse in enger Abstimmung mit dem BSI erfolgen, denn, so Kriedel, “das muss auch sicher sein. Wir können kein Risiko für die Arztpraxen eingehen.“

Kriedel hat sich dazu heute in einem Schreiben an gematik-Chef Dr. Markus Leyck Dieken gewandt und „eine schnellstmögliche klarstellende Bewertung“ gefordert.

Weitere Finanzierungspauschalen

Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch eine Erstattungsregelung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte. Für das Konnektor-Update (PTV 5), was unabhängig vom Austausch der Geräte ansteht, erhalten Ärzte und Psychotherapeuten rückwirkend ab 1. Februar eine Pauschale von 250 Euro.

Außerdem gibt es 200 Euro für das Software-Update für die ePA 2.0. sowie zwei neue Betriebskostenpauschalen von 2,00 Euro für das Konnektor-Update und von 3,50 Euro für das Software-Update je Quartal. Die KBV konnte sich damit gegenüber den Krankenkassen durchsetzen, die nur für das Konnektor-Update eine Pauschale zahlen wollten, die zudem noch unter der jetzt festgelegten lag.

Die Vertragspartner KBV und GKV-Spitzenverband müssen die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte nunmehr in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum BMV-Ä) umsetzen. In der Vereinbarung ist festgelegt, auf welche Kostenpauschalen Praxen im Zusammenhang mit der TI Anspruch haben.

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