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Finanzierungsverhandlungen: Runde 2

Fronten bleiben verhärtet: Kassen beharren weiter auf Nullrunde

25.08.2022 - Auch die zweite Runde in den Verhandlungen zum Orientierungswert für das Jahr 2023 hat keinen Durchbruch gebracht. Die Krankenkassen beharren weiterhin auf einer Nullrunde.

„Es gab überhaupt keine Bewegung seitens der Kassen. Von daher sind wir hier tatsächlich auch wieder ergebnislos nach Austausch unserer Positionen auseinandergegangen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, in einem Video-Statement nach der Sitzung am Dienstag.

Die Positionen der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegen nach den Worten von KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister „diametral auseinander“. Es herrsche ein großer Dissens in der Frage, wie die Struktur der ambulanten Versorgung nachhaltig finanziert werden müsse.

Die Krankenkassen haben bislang kein Angebot auf den Tisch gelegt. Sie wollen stattdessen eine Nullrunde durchsetzen und begründen dies unter anderem damit, dass die Ärzte durch die COVID-19-Impfungen enorme Zusatzeinnahmen erzielt hätten. Dies sei eine Unverschämtheit und zeige wieder einmal, dass die Krankenkassen an einer stabilen ambulanten Versorgung ihrer Versicherten nicht interessiert seien, sagte Gassen den PraxisNachrichten.

Die KBV fordert eine Anhebung des Orientierungswertes und damit der Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um fast sechs Prozent. Gassen verteidigte die Forderung. Die Kolleginnen und Kollegen bräuchten „eine Werterhaltung, um weiter die Arbeit in den Praxen gewährleisten zu können“, betonte er.

Nächste Verhandlungsrunde am 14. September

Gassen und Hofmeister sind skeptisch, ob die Gegenseite noch von ihrer Position abweichen wird. „Das ist jetzt die Frage, ob die Kassen mit einem Angebot an uns herantreten werden“, sagte der KBV-Chef. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 14. September angesetzt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Anpassung des Orientierungswertes müssen die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten, Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen berücksichtigt werden. Der Bewertungsausschuss hat dazu Verfahren entwickelt, mit denen die zu erwartende Kostenentwicklung jeweils auf der Basis zweier zurückliegender Jahre geschätzt wird. Für den Orientierungswert 2023 sind dies die Jahre 2020 zu 2021.

Die KBV drängt darauf, dass aktuelle Preissteigerungen berücksichtigt werden. Ansonsten müssten Ärzte und Psychotherapeuten die seit Monaten exorbitant wachsenden Kosten zwei Jahre vorfinanzieren. „Das darf nicht passieren. Ansonsten bekommen wir massive Sicherstellungsprobleme“, warnte Gassen.  

Veränderungsraten beschlossen

Bereits beschlossen wurden die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den regionalen Krankenkassen, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen.

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