Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Das eRezept per eGK soll Mitte 2023 kommen - Verordnungen auf Papier weiterhin möglich

12.01.2023 - Das Einlösen von elektronischen Rezepten per Gesundheitskarte soll laut gematik ab Mitte des Jahres möglich sein. „Damit dürfte die Akzeptanz des eRezeptes deutlich steigen, und der stufenweise Rollout kann fortgeführt werden“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel den PraxisNachrichten.

Ärztinnen und Ärzte können ihren Patienten bis auf Weiteres Arzneimittel auf dem rosafarbenen Papierrezpet (Musterr 16) verordnen. Wann der bundesweite Rollout des eRezepts fortgesetzt werden kann, steht noch nicht fest. „Es wird auf jeden Fall nicht so sein, dass alle Arztpraxen gleichzeitig ab einem bestimmten Stichtag nur noch eRezepte ausstellen dürfen“, erläuterte Kriedel.

Dafür hatte sich die KBV eingesetzt und erreicht, dass die Gesellschafterversammlung der gematik einer stufenweisen Einführung zugestimmt hat. Zugleich wurden „Erfolgskriterien“ festgelegt. So müssen in den Testregionen mindestens 25 Prozent der Rezepte elektronisch ausgestellt worden seien, um den Rollout auf weitere Regionen auszuweiten.

Die bundesweite Einführung des eRezepts hatte im September vorigen Jahres in Westfalen-Lippe begonnen. Nachdem wenige Wochen später klar war, dass ein einfaches Verfahren zum Einlösen von eRezepten aus Gründen des Datenschutzes kurzfristig nicht zur Verfügung stehen wird, stoppte die dortige Kassenärztliche Vereinigung den weiteren Rollout (die PraxisNachrichten berichteten).

Keine Akzeptanz für papiergebundenes eRezept

„Der Papierausdruck des Rezeptcodes stieß bei vielen Ärzten und Patienten auf wenig Akzeptanz, was uns nicht überrascht hat“, sagte Kriedel und fügte hinzu: „Das Label ‚digital‘ allein reicht eben nicht aus, wenn weiterhin Papierausdrucke nötig sind.“ Digitale Anwendungen müssten für alle einfach nutzbar sein.

Das Problem ist, Versicherte können eRezepte bislang nur über eine spezielle App in der Apotheke elektronisch einlösen. Sie müssen vorher ein aufwendiges Identifizierungsverfahren durchlaufen und brauchen außerdem eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN von ihrer Krankenkasse. Dies stellt für viele Menschen eine Hürde dar und wird dementsprechend kaum genutzt. Demzufolge müssen Ärzte, die das eRezept nutzen und die Verordnungsdaten elektronisch übermitteln, ihren Patienten weiterhin einen Papierausdruck aushändigen. Mit dem darauf aufgedruckten QR-Code kann das Personal in der Apotheke die Verordnung vom Server abrufen.

Dass Patienten auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte eRezepte in den Apotheken einlösen können, hatte die Gesellschafterversammlung der gematik im August 2022 beschlossen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte allerdings gegen das eGK-Verfahren Einwände geltend gemacht. Die gematik passt nun die Spezifikation des eRezepts an, sodass die Gesundheitskarte zum Einlösen von Medikamenten datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Dies soll frühestens ab Mitte des Jahres möglich sein.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die technisch und organisatorisch in der Lage sind, können aber schon jetzt eRezepte ausstellen. So laufen die im September begonnenen Tests in rund 250 Arztpraxen in Westfalen-Lippe weiter. Interessierte Vertragsarztpraxen sollten sich eng mit ihrem Softwareanbieter abstimmen.

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten