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Kodier-Check

Start mit 4 Diagnosenbereichen

Werden Diagnosen aus den Bereichen Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen eines Bluthochdrucks verschlüsselt, erfolgt nach der Eingabe des Kodes ein Kodier-Check.

Dabei wird geprüft, ob die Kodierung plausibel ist. Passt der ausgewählte Kode nicht, zum Beispiel in Bezug auf die bereits für den Patienten dokumentierten Diagnosenkodes, erhält der Arzt oder die Ärztin einen Hinweis und einen Alternativvorschlag zur Kodierung.

Bei den Hinweisen handelt es sich immer nur um standardisierte Hinweise, die nicht alle Konstellationen der vertragsärztlichen Praxis sowie der patientenindividuellen Fälle berücksichtigen können. Die ärztliche Entscheidung behält daher weiterhin oberste Priorität.

Die Funktion des Kodier-Checks ist neu und steht vorerst ausschließlich für die vier Diagnosenbereiche bereit, um bei komplexen Kodierungen zu unterstützen.

Der Kodier-Check erfolgt mithilfe eines Kodierregelwerkes. Es ist in der Praxissoftware hinterlegt und enthält Regeln der ICD-10-GM, die obligat oder fakultativ geprüft werden. Wann das Kodierregelwerk aktiv wird, legt die Praxis fest.

In der Software ist voreingestellt, dass die Prüfung direkt beim Kodieren startet. Wer das nicht wünscht, kann dies ändern, sodass der Kodier-Check erst mit der (Test-)Abrechnung erfolgt. In diesem Fall erhält die Praxis eine Übersicht mit allen Hinweisen angezeigt. Für die Umstellung wird es eine Einstellungsmöglichkeit im PVS geben. Dort können auch einzelne fakultative Regeln deaktiviert werden.

Beispiel Kodier-Check: Diabetes mellitus mit Komplikationen

Eine Ärztin stellt bei medikamentös behandelter Hypertonie und Diabetes mellitus Typ 2 eine Arzneimittelverordnung aus. Zur Abklärung einer diabetischen Retinopathie erfolgt eine Überweisung zum Augenarzt zur Kontrolluntersuchung. Zudem wird ein grippaler Infekt behandelt. Sie kodiert die folgenden Behandlungsdiagnosen: I10.90 G; J06.9 G und E11.30 G.

Das Kodierregelwerk prüft im Hintergrund die Kodes und gibt folgenden Hinweis:

„Für die Abbildung von diabetischen Augenkomplikationen sieht die ICD-10 spezifische Kodes vor.“

Gleichzeitig werden der Ärztin Kodes vorgeschlagen; manuelles Suchen entfällt:

„Sofern zutreffend, ergänzen Sie bitte einen oder mehrere Kodes:

  • H28.0 Diabetische Katarakt
  • H36.0 Retinopathia diabetica“

Aktion: Die Ärztin kann einen der vorgeschlagenen Kodes auswählen und die Korrektur mit einem Klick bestätigen (z. B. H36.0 Retinopathia diabetica). Die Software ergänzt den ausgewählten Kode. Die Ärztin kann den Hinweis aber auch ablehnen und einstellen, dass ihr derselbe Hinweis im selben Quartal bei derselben Patientin nicht erneut angezeigt wird.