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Dauerdiagnosen und anamnestische Diagnosen

Kodes richtig kennzeichnen

Diagnosen, die für die weitere Behandlung relevant sind, können wie bisher als „Dauerdiagnose“ oder ergänzend als „anamnestische Diagnose“ gekennzeichnet werden. Für den akuten Herzinfarkt (I21) und akuten Schlaganfall (I60 bis I64) gibt das PVS künftig den Hinweis, dass diese Kodes als Dauerdiagnose ungeeignet sind – dies erfolgt nur dann, wenn ein Kode neu als Dauerdiagnose gekennzeichnet werden soll.

Beispiel: Ein Patient wird nach seinem Krankenhausaufenthalt und mehrwöchigen stationären Rehabilitationsmaßnahmen wegen eines transmuralen Hinterwandinfarktes ambulant weiterbehandelt. Eine regelmäßige Nachsorge ist erforderlich. Der behandelnde Hausarzt kennzeichnet die vom Krankenhaus übermittelte Diagnose I21.1 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand mit dem Zusatzkennzeichen „G“ für gesichert als Dauerdiagnose.

Die Software erzeugt folgenden Hinweis:

„Bitte die Kodierung überprüfen: Dieser Kode beschreibt einen akuten, vorübergehenden Zustand und ist für die Kategorisierung als Dauerdiagnose im weiteren Behandlungsverlauf nicht geeignet.“

Aktion: Der Arzt nimmt den Hinweis zur Kenntnis und wählt zum Beispiel den Kode I25.20 für den alten Myokardinfarkt als Dauerdiagnose.

Kodes für die Abrechnung auswählen und übermitteln

Neben den Akutdiagnosen des jeweiligen Behandlungsfalls kann die Praxis für die Abrechnung auch bestimmte Dauerdiagnosen und anamnestische Diagnosen aus den Vorquartalen übernehmen. Zuvor sollte sie prüfen, ob
diese in dem Quartal für die Behandlung relevant waren und ob gegebenenfalls das Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit angepasst werden muss. Die Auswahl und Übernahme ist mittels weniger Klicks im Praxisverwaltungssystem möglich.

Beispiel: Ein Patient wird bei seinem Hausarzt wegen seiner chronischen Erkrankungen behandelt (u. a. Kontrolluntersuchungen, Verordnung der Medikamente). Zusätzlich muss eine akute Sinusitis antibiotisch behandelt werden. Eine bekannte Penizillin-Allergie wird dabei berücksichtigt.

Aktion: Alle Dauerdiagnosen sind vorausgewählt und können abgewählt werden, falls sie in diesem Quartal keinen Aufwand erzeugt haben. Anamnestische Diagnosen sind optional und müssen aktiv ausgewählt werden, falls sie behandlungsrelevant waren. Die Liste kann mit einem Klick bestätigt und gesammelt in die Abrechnung übernommen werden.

Dauerdiagnosen

Ärzte und Psychotherapeuten können weiterhin Behandlungsdiagnosen eines Quartals so kennzeichnen, dass sie auch in den Folgequartalen in die Abrechnungsunterlagen übernommen werden können. Die Kennzeichnung kann als „Dauerdiagnose“ und als „anamnestische Diagnose“ erfolgen. Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig.

Was ist was?

Dauerdiagnosen

Dauerdiagnosen sind Diagnosen, die auf Dauer regelhaft eine Behandlung oder einen sonstigen Aufwand erzeugen.

Beispiel: Diabetes mellitus

Anamnestische Diagnosen

Anamnestische Diagnosen sind Diagnosen, die zwar dauerhaft bestehen und für die ärztliche Entscheidung wichtig sein können, aber eher sporadisch zu einem Behandlungsaufwand führen.

Beispiel: Penizillin-Allergie

Quartalsübergreifender Dauerdiagnosen-Check

Zusätzlicher Service für Herzinfarkt und Schlaganfall

Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten häufen sich im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Kodes an. Teilweise sind sie nicht mehr aktuell oder widersprechen sich irgendwann. Zeit zum Aufräumen ist im Praxisalltag meist nicht. Deshalb gibt es eine weitere neue Funktion in der Kodierunterstützung – zunächst für die zwei Diagnosenbereiche Herzinfarkt und Schlaganfall.

Sie prüft, inwieweit diese Diagnosen dauerhaft über mehrere Quartale als akute Erkrankungen vorliegen, obwohl bereits die Folgen behandelt werden. Die Anwendung ist freiwillig und die Überprüfung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen – manuell oder automatisch etwa im Rahmen der (Test-)Abrechnung. Hierfür gibt es eine Einstellungsmöglichkeit im PVS. Die Praxis kann dort individuell auswählen, ob und welche Regeln zur quartalsübergreifenden Prüfung der Dauerdiagnosen zur Anwendung kommen sollen.

Dabei wird immer nur die Kodierung im aktuellen Quartal korrigiert und es findet kein Umkodieren der zurückliegenden Quartale statt.

Beispiel: Eine Praxis startet die quartalsübergreifende Prüfung. Dabei werden nur Diagnosenkodes aus den Diagnosenbereichen akuter Herzinfarkt und akuter Schlaganfall berücksichtigt, die mit dem Zusatzkennzeichen „G“ für die Diagnosensicherheit gekennzeichnet sind. Die Software zeigt das Ergebnis in einer Übersicht an.

Die Praxis sieht auf einen Blick, ob die nicht als Dauerdiagnose geeigneten Kodes über mehrere Quartale hinweg bei derselben Patientin oder demselben Patienten kodiert beziehungsweise übernommen wurden. Ergänzend werden jeweils Korrekturvorschläge angezeigt, die automatisch in der Softwareumgesetzt werden können.

Aktion: Die Korrekturvorschläge können einzeln für jede Patientin und jeden Patienten angeklickt und für das aktuelle Quartal übernommen werden.