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Stand 02.02.2022

Befragungen

Befragung zu Erfahrungen mit der eAU und Handlungsempfehlungen der KBV

Bundesweite Befragung von über 5.300 Praxen vom 13. bis 20. Januar 2022

Die Befragung hat ergeben, dass nur ein kleiner Teil der Niedergelassenen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bereits digital versenden kann.

  • Die Mehrheit der Praxen nutzt weiterhin analoge Verfahren zur Bescheinigung der AU.
  • Der Durchschlagvordruck Muster 1 wird noch immer häufig genutzt.
  • Etwa 20 Prozent der Praxen bescheinigen die AU mit dem neuen Verfahren, können aber nicht digital versenden.
  • Etwa 20 Prozent der Praxen versenden eAU, nur bei ca. 13 Prozent gelingt dies ohne ersatzweise Nutzung anderer Verfahren.

  • Mit fast 40 Prozent sind Probleme mit KIM größtes Hemmnis des elektronischen Versands.
  • Knapp ein Viertel der Praxen hat noch kein Update zur Verfügung oder konnte dieses noch nicht erfolgreich installieren.
  • Bei etwa 9 Prozent gibt es Probleme bei der Beschaffung und Einrichtung der für den Druck der neuen Bescheinigungen notwendigen Drucker.

Handlungsempfehlungen der KBV

In der Befragung konnten Praxen ihre Erfahrungen mit der eAU schildern. Anhand der zentralen Aussagen, hat die KBV folgende Forderungen formuliert:

1. Digitalisierung muss Prozesse vereinfachen, nicht verkomplizieren 

Ziel der Digitalisierung sollte die Vereinfachung von Arbeitsprozessen auch in den Praxen sein.

Wenn durch Digitalisierung Zeit für die Patientenversorgung gewonnen werden kann, wird sich diese auch ohne gesetzliche Vorgaben bei den Niedergelassenen durchsetzen. Mindestvoraussetzung für die Einführung digitaler Formulare ist, dass die Ausstellung nicht länger dauert als auf Papier.

2. TI-Anwendungen vor der Einführung umfassend testen

Durch die Einführung nicht ausreichend getesteter Anwendungen wird die eigentlich hohe Bereitschaft der Niedergelassenen zur Digitalisierung aufs Spiel gesetzt.

Die Einführung neuer TI-Anwendungen muss daher verknüpft sein mit klaren Vorgaben für eine umfassende Erprobung, bei der auch das Zusammenspiel aller erforderlichen Komponenten getestet wird. Bei der Einführung sollte nicht ein Stichtag im Fokus stehen, sondern das Erreichen von Qualitätszielen. 

3. Arztpraxen nicht mit IT-Problemen alleine lassen 

Arztpraxen dürfen nicht mit IT-Problemen alleine gelassen werden. Insbesondere dann, wenn Probleme durch die mangelhafte Kompatibilität unterschiedlicher Komponenten verursacht werden, ist die Fehlersuche aufwändig und kann nicht durch die Praxen erfolgen.

Als „First-Level-Support“ schlägt die KBV daher die Einführung eines durch die gematik zertifizierten Dienstleisters vor Ort vor, der sich um die Identifizierung und Behebung von Problemen kümmert. 

4. Einführung von Anwendungen mit Mehrwert für die Praxen und Ausgleich entstehender Kosten 

TI-Anwendungen müssen einen Mehrwert für die Versorgung bringen und müssen sich an den Bedürfnissen der Anwender orientieren.

Zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Einführung und den Betrieb der TI dürfen nicht auf die Praxen abgewälzt werden. 

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