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Ernährung

Möglichkeiten der Beratung und Therapie

Ob bei Übergewicht, Fettstoffwechselstörungen oder Diabetes: Es gibt viele Fälle, in denen angepasste Ernährung helfen kann. Sie dient nicht nur der Therapie von Beschwerden und Erkrankungen, sondern wirkt auch präventiv. Schwangere beispielsweise, Sportler und Menschen, die von einer Mischkost mit Fleisch zu einer veganen Ernährungsweise wechseln, können mithilfe einer Beratung Mangelerscheinungen vorbeugen. Hier erhalten Sie Informationen über qualifizierte Fachkräfte für eine Beratung, erfahren, wann eine Ernährungsberatung oder -therapie sinnvoll sein. 

Ernährungsberatung als Präventionsleistung

Zielgruppe: Die Ernährungsberatung richtet sich im Bereich der Primärprävention vor allem an Gesunde mit einem definierten Risikoprofil, zum Beispiel Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Migrationshintergrund oder Schichtarbeiter.

Ziele: Die Ernährungsinterventionen helfen Menschen, sich selbst zu helfen. Ziele sind die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie die Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.

Maßnahme und Kosten: Auf Formular 36 können Ärzte eine Ernährungsberatung empfehlen und so das gesundheitsorientierte Handeln fördern (§ 20 Absatz 5 SGB V). Mit der Präventionsempfehlung wenden sich Versicherte an ihre Krankenkassen, die zertifizierte Angebote bezuschussen. 
Auch wenn die Präventionsempfehlung keine klassische ärztliche Verordnung ist, müssen die Krankenkassen sie berücksichtigen. Versicherte können auch ohne Präventionsempfehlung Zuschüsse für Kurse beantragen. Mehr zur Präventionsempfehlung lesen Sie auf Seite 20 der Broschüre.
Kosten: Die Höhe des Zuschusses legt die jeweilige Krankenkasse fest. Zur Erstattung von Kosten reichen Versicherte nach Ende der Schulung oder Beratung die Rechnung zusammen mit der Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse ein.

Ernährungstherapie

Zielgruppe: Die Ernährungstherapie richtet sich ausschließlich an Erkrankte. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit (Sekundärprävention) oder Linderung / Verzögerung des Verlaufs von Krankheiten (Tertiärprävention). Als Ergänzung zur ärztlichen Therapie kann sie bei ernährungsbedingten Diagnosen wie Diabetes mellitus sowie bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen, beispielsweise bei onkologischen Erkrankungen, sinnvoll sein. Bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen ist sie Teil der Therapie. 

Ziele sind, Einfluss auf die Grunderkrankungen zu nehmen, Beschwerden zu lindern, einer Verschlechterung vorzubeugen oder die Heilung einer Krankheit zu unterstützen.

Maßnahmen und Kosten: Ärzte können eine Ernährungstherapie empfehlen oder in bestimmten Fällen auch verordnen. Dabei gibt es Unterschiede, insbesondere bei der Übernahme der Kosten:

  • Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung: Bei bestimmten Erkrankungen kann eine professionelle Ernährungstherapie sinnvoll sein. In solchen Fällen können Ärzte ihren Patienten die Notwendigkeit einer solchen Therapie formlos bescheinigen. 
    Kosten: Die Ernährungstherapie ist in der Regel keine Kassenleistung. Ausnahmen gelten bei den seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen oder der Mukoviszidose. Die Krankenkassen können ihren Versicherten entsprechende Angebote als sogenannte Satzungsleistungen unterbreiten (als ergänzende Leistung zur medizinischen Reha nach § 43 SGB V). Patienten sollten sich deshalb vorab bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung erfolgt.
  • Ernährungstherapie als Teil einer medizinischen Reha: Schulungen für ein verbessertes Essverhalten sind mitunter Teil einer medizinischen Reha. Ärzte sollten daher prüfen, ob die vorliegenden Diagnosen eine Reha rechtfertigen. Eine Reha-Beratung veranlassen Ärzte auf Formular 61 Teil A. Eine Reha zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf Formular 61 Teil B–D verordnet. Zulasten der Rentenversicherung gibt es eigene Reha-Antragsformulare.
    Kosten: Über eine Kostenübernahme entscheiden die Krankenkassen oder die Rentenversicherung aufgrund der ärztlichen Verordnung und Begründung.
  • Schulungen im DMP: Disease-Management-Programme (DMP) wie zum Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sehen Patientenschulungen vor. Dabei geht es auch um Fragen der Ernährung. Die Schulungen führen in der Regel die behandelnden Ärzte oder besonders geschulte Praxismitarbeiter durch.
    Kosten: Vertragsärzte bekommen den Aufwand für die Schulungen über die quartalsweise Honorarabrechnung erstattet. Für Patienten ist die Teilnahme kostenfrei.

Qualifizierte Fachkräfte

Da die Bezeichnungen Ernährungsberater und Ernährungstherapeut nicht geschützt sind, sollten Patienten auf eine anerkannte Qualifikation achten. Die Qualifikation ist auch wichtig, damit sich die gesetzlichen Krankenkassen gegebenenfalls an den Kosten beteiligen. Diese erkennen nicht nur spezialisierte Ärzte (z. B. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin, siehe unten) an, sondern in der Regel auch drei weitere Berufsgruppen. Ein Überblick: 

  • Ernährungsmediziner,
    Haus- und Fachärzte, die für Ernährung besonders qualifiziert sind (Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin)
  • Diätassistenten,
    staatlich anerkannter Berufsabschluss
  • Oecotrophologen,
    mit abgeschlossenem Studium und Zertifikat eines Berufsverbandes oder einer Fachgesellschaft für Ernährung
  • Ernährungswissenschaftler,
    mit abgeschlossenem Studium und Zertifikat eines Berufsverbandes oder einer Fachgesellschaft für Ernährung

Ernährungsmedizin als Zusatzbezeichnung

Haus- und Fachärzte können als Ernährungsmediziner spezialisiert sein und ihren Patienten sowohl eine Ernährungsberatung als auch Ernährungstherapie anbieten. Ernährungsmediziner mit dem Fortbildungsnachweis des Curriculums Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer erfüllen die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geforderte Anbieterqualifikation für Ernährungsberatung zur Prävention: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht. Da nur Haus- und Fachärzte gesundheitliche und medizinische Risiken beurteilen können, sollte eine Ernährungstherapie stets unter ärztlicher Mitwirkung erfolgen.

Die Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“ ist in der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer festgehalten. Sie soll im Laufe des Jahres 2020 von den Landesärztekammern in Landesrecht umgesetzt werden. Wer die Zusatzbezeichnung führen möchte, muss laut Weiterbildungsordnung vor allem drei Kriterien erfüllen: ein Facharzt sein, einen 100 Stunden umfassenden Kurs zum Thema Ernährungsmedizin absolvieren und 120 Stunden an Fallseminaren unter Supervision teilnehmen. Die Fortbildungskurse müssen von den Landesärztekammern anerkannt sein.
 

Krankenkassen übernehmen Teil der Kosten

Wichtige Ansprechpartner bei der Suche nach passenden Angeboten sind die Krankenkassen. Sie sind verpflichtet, ihren Versicherten Gesundheitsangebote zur Primärprävention zu unterbreiten, bei denen es neben Bewegung und Stressbewältigung auch um Ernährung gehen kann. Darüber hinaus beteiligen sich mittlerweile viele Kassen an den Kosten einer Ernährungstherapie. Zwar gibt es Ausnahmen, wie bei einer medizinischen Reha oder Disease-Management-Programmen, aber in der Regel gehört die Ernährungstherapie nicht zum Leistungskatalog. Zunächst sind diese Leistungen von Patienten selbst zu bezahlen, die Kosten werden bei regelmäßiger Teilnahme aber in einem bestimmten Umfang erstattet.

Ansprechpartner finden

Mithilfe der Berufsverbände und Fachgesellschaften können Patienten einen qualifizierten Ansprechpartner finden. Fast alle bieten online eine Suchfunktion: Nach Eingabe beispielsweise der Postleitzahl werden zertifizierte Ernährungstherapeuten im Umkreis angezeigt.

Der Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e.V. (BDEM) bietet eine Übersicht der Arztpraxen, die auf Ernährungsmedizin spezialisiert sind.

BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE) 

Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB)

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) 

Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)

Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED) 

Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung e.V. (UGB) 

Bei der Arztsuche helfen die regionalen Arztauskunftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen