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Stand 15.04.2024

Mutterschaftsvorsorge

Jede schwangere Frau hat als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Beratungen, die in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt sind.

Ergebnisse der Mutterschaftsvorsorge

Im Folgenden werden deutschlandweite Ergebnisse der Mutterschaftsvorsorge dargestellt. Sie finden zu ausgewählten Screenings jeweils die Anzahl der getesteten Schwangeren und die Häufigkeit der gesuchten Erkrankung.

Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes mellitus)

Seit dem 1. Juli 2013 haben schwangere Frauen Anspruch auf ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes mellitus, kurz: GDM). Ein GDM liegt vor, wenn der Blutzucker während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit verbunden ist ein höheres Risiko für einige seltene Komplikationen.

Screening und Prävalenz des Gestationsdiabetes in der ambulanten Versorgung in Deutschland - Eine bundesweite populationsbasierte Leistungsdatenanalyse (Deutsches Ärzteblatt)

HIV

Jeder Schwangeren soll ein HIV-Test empfohlen werden, da die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Kind durch wirksame Therapien auf unter ein Prozent gesenkt werden kann.

Hepatitis B

Bei jeder Schwangeren soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft ein Test auf Hepatitis B (Gelbsucht) erfolgen, da die Wahrscheinlichkeit einer Hepatitis B-Übertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maßnahmen erheblich gesenkt werden kann. Zeigt der Test eine Hepatitis B-Infektion, wird das Neugeborene direkt nach der Geburt gegen diese Erkrankung geimpft.

Syphilis

Jede Schwangere soll auf Syphilis getestet werden. Der Erreger dieser Geschlechtskrankheit kann das Kind schädigen, eine Behandlung in der Schwangerschaft kann solche Folgen wirksam verhindern.

Chlamydien

Jede Schwangere soll auf Chlamydien getestet werden. Chlamydien sind Krankheitserreger, die im Gebärmutterhals vorkommen und unter anderem zu Augen- und Lungenentzündungen beim Neugeborenen führen können. Ist der Test positiv, erfolgt eine Behandlung mit Antibiotika.

Methodenpapier

Mutterpass

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Ausschließlich die dort aufgeführten Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen, wie sie laut Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.

Im Mutterpass werden Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren, zum Verlauf der Schwangerschaft und gegebenenfalls zu aufgetretenen Komplikationen eingetragen.

Hier finden Sie weitere Informationen beim G-BA zum Mutterpass.

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen