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Stand 15.08.2018

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Teilnahme: Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV

Sie möchten als Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV.

So können Sie mitmachen

1. Team bilden

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der ASV ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Es besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam und Ärzten, die hinzugezogen werden können. Aus welchen Fachgruppen sich das Team zusammensetzen muss beziehungsweise welche Qualifikationen von den Teammitgliedern gefordert werden, regelt die jeweilige Anlage zur ASV-Richtlinie.

2. Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen

Steht das Team, folgt die Anzeige zur Teilnahme an der ASV beim erweiterten Landesausschuss (eLA). Das Gremium aus Vertretern von Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäusern prüft, ob die Ärzte die Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfüllen.

Wie das Anzeigeverfahren abläuft:

  • Der ASV-Teamleiter reicht die gesammelten Unterlagen seines Teams beim eLA des KV-Bereichs ein, in dem er zugelassen ist.
  • Der eLA hat zwei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen. Nachfragen, zum Beispiel aufgrund fehlender Unterlagen, unterbrechen diese Frist bis zum Eingang der Auskünfte. Die Frist beginnt frühestens mit Veröffentlichung des jeweiligen Beschlusses im Bundesanzeiger.
  • Wenn binnen zwei Monaten ein zustimmender Bescheid ergeht beziehungsweise keine Ablehnung erfolgt, kann das Team teilnehmen.

Was für den Antrag benötigt wird:

  • Der Teamleiter und die Mitglieder des Kernteams sind namentlich zu benennen. Bei den hinzuzuziehenden Ärzten kann auch eine Institution genannt werden, zum Beispiel der Name des Labors.
  • Das Team muss dem Ausschuss nachweisen, dass es alle Anforderungen und Voraussetzungen der
    ASV-Richtlinie und der entsprechenden Anlage erfüllt.
  • Darüber hinaus sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Teammitgliedern erforderlich.
  • Antragsteller sollten auch prüfen, ob in der ASV-Richtlinie beziehungsweise der jeweiligen Anlage organisatorische Voraussetzungen wie Notfall-Labor, Intensivstation oder eine Rufbereitschaft genannt sind. Dafür müssen sie gegebenenfalls eine Kooperation, beispielsweise mit einer Klinik, schließen.

Tipp: Die Antragsverfahren können regional unterschiedlich sein. Der für Ihre KV-Region zuständige erweiterte Landesausschuss kann Ihnen sagen, welche Unterlagen er genau benötigt und in welcher Form. Ihre KV hilft Ihnen hier ebenfalls gerne weiter.

Übersicht der Kontaktdaten und Ansprechpartner zur ASV

3. ASV-Teamnummer erhalten

Sobald das Team seine ASV-Berechtigung hat, informiert der Teamleiter die ASV-Servicestelle. Das Team erhält dann eine ASV-Teamnummer, die die Ärzte für die Abrechnung, für Verordnungen und Überweisungen benötigen.

Für die Ausgabe der Teamnummer benötigt die Servicestelle verschiedene Angaben zu den Teammitgliedern
wie Name, Fachgebiet und Praxisadresse. Diese Daten können schnell und einfach online eingegeben oder per E-Mail an die Servicestelle übermittelt werden. Der Teamleiter kann die Daten selbst übermitteln oder einen Dritten damit beauftragen – beispielsweise seine KV.

Die Servicestelle benötigt darüber hinaus von jedem Teammitglied, das mit seiner KV abrechnen möchte, das Institutionskennzeichen (IK) der KV. Ärzte, die direkt mit der Krankenkasse ihres Patienten abrechnen möchten, müssen sich selbst ein IK besorgen. Dazu wenden sie sich an die Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen.   

Tipp: Um das Verfahren zu beschleunigen, beantragen Sie die Teamnummer schon, sobald Sie dem erweiterten Landesausschuss Ihre ASV-Teilnahme angezeigt haben.

Institutionskennzeichen: Übersicht

ASV-Servicestelle

4. Vertrag für die Abrechnung schließen

Durch die Angabe des IK haben Sie der ASV-Servicestelle mitgeteilt, wie Sie Ihre ASV-Leistungen abrechnen möchten: Über Ihre KV oder direkt mit der Krankenkasse Ihres Patienten.

Am einfachsten ist der gewohnte Weg über die Kassenärztliche Vereinigung:

  • Sie schließen mit der KV eine schriftliche Vereinbarung über die ASV-Abrechnung ab.
  • Sie wählen in der Praxissoftware die ASV-Leistung aus, die sie abrechnen wollen.
  • Zusätzlich geben Sie die ASV-Teamnummer ein, damit Ihre KV die Leistung richtig zuordnen kann.
  • Die Abrechnung wird an die KV übermittelt.

5. Starten und Patienten informieren

Sobald Sie die ASV-Berechtigung erhalten haben, können Sie mit der Behandlung beginnen.

Die ASV-Richtlinie sieht vor, dass Sie Ihre Patienten bei einem ersten Kontakt mit der ASV über diesen neuen Versorgungsbereich informieren. Dazu zählt auch, das behandelnde interdisziplinäre Team und dessen Leistungsspektrum vorzustellen. Die erfolgte Information des Patienten ist zu dokumentieren – Art und Weise ist nicht vorgegeben.

Ist die Behandlung abgeschlossen, erhält der Patient eine schriftliche Information über die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen. Auch den Vertragsarzt, der Ihnen den Patienten überwiesen hat, informieren Sie über die Aufnahme sowie den Abschluss der ASV.

Tipp: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Patienteninformation zur ASV erarbeitet. Das zweiseitige Dokument können Sie kostenlos herunterladen und für Ihre Patienten nutzen.

ASV-Patienteninformation des G-BA

Was passiert, wenn sich das Team ändert?

Alle zukünftigen Änderungen des Teams müssen dem erweiterten Landesausschuss angezeigt werden. Dabei gelten besondere Fristen: Verlässt ein Mitglied das Team, muss dies dem Ausschuss innerhalb von sieben Werktagen mitgeteilt und innerhalb von sechs Monaten Ersatz gefunden werden, sonst wird dem Team die Berechtigung entzogen. In der Zwischenzeit muss eine Vertretung einspringen