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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Gassen appelliert: "Zeichnen Sie den offenen Brief" - Lauterbach kommt nicht am 9. September

25.08.2022 - Mit einem eindringlichen Appell wendet sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nochmals an alle Ärzte und Psychotherapeuten. „Zeichnen Sie den offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach“, ruft Gassen auf. Die geplante Streichung der Neupatientenregelung bleibe nicht ohne Auswirkungen für die Versorgung.

Die Bundesregierung plane mit dem Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen weitgehende Einschnitte auch für die Versorgung in den Praxen, sagte Gassen in einem kurzen Video-Statement. Damit setze sich der Trend „zur sukzessiven Austrocknung der ambulanten Strukturen“ fort.

Die Ärzte und Psychotherapeuten sollten sich dagegen wehren. Es gelte deutlich aufzuzeigen, dass solche Maßnahmen zwangsläufig mit Leistungsreduktionen verbunden seien, weil die Praxen bei dieser chronischen Unterfinanzierung ihre Angebote nicht mehr aufrechterhalten könnten, fuhr Gassen fort. Mit ihrer Unterschrift unter dem offenen Brief könnten sie ein erstes Zeichen setzen.

Bereits 35.000 Unterschriften

Bis Donnerstagmittag hatten bereits 35.000 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den offenen Brief unterzeichnet. „Dass innerhalb von zwei Wochen schon so viele Kolleginnen und Kollegen unterschrieben haben, zeigt, dass die Sparpläne der Bundesregierung auf breite Ablehnung stoßen“, sagte der stellvertretende Vorstandschef Dr. Stephan Hofmeister und fügte hinzu: „Wir brauchen noch mehr. Machen Sie mit und unterschreiben den offenen Brief“ (hier online unterzeichnen).

Der Brief mit den gesammelten Unterschriften soll nach der Veranstaltung am 9. September Lauterbach übergeben werden. Dieser hat inzwischen mitteilen lassen, dass er aufgrund anderer Termine nicht teilnehmen könne. Der Vorstand der KBV hatte den Minister eingeladen, damit dieser seine Pläne der Ärzteschaft erläutern kann.

Am 9. September ab 10 Uhr teilnehmen

Die Auswirkungen der geplanten Aufhebung der Neupatientenregelung sind Anlass der Sondersitzung am 9. September, zu der die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung sowie die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen und Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen in Berlin zusammenkommen. Dabei soll unter anderem aufgezeigt werden, was die Neupatientenregelung bislang gebracht hat und was deren Wegfall für die Patienten bedeutet.

Ärzte, Psychotherapeuten sowie Praxismitarbeitende sind eingeladen, die Veranstaltung von 10 bis 12 Uhr live online zu verfolgen. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich in die Diskussion einzubringen. Dazu können sie bis zum 6. September über ein Kontaktformular mitteilen, was sie dem Minister zu dessen Sparplänen sagen möchten. Die Zuschriften sollen auszugsweise verlesen und Lauterbach im Nachgang übergeben werden.

Nehmen Sie teil!
Veranstaltung zur Abschaffung der Neupatientenregelung

  • Thema: Die Auswirkungen der Sparpläne der Bundesregierung auf die ambulante Versorgung
  • Termin: Freitag, 9. September, von 10 bis 12 Uhr
  • Livestream: Ärzte und Psychotherapeuten können die Sitzung live verfolgen

Ihre Nachricht an den Minister: Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular bis zum 6. September möglichst kurz und prägnant, was Sie Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu seinen gesundheitspolitischen Vorhaben sagen möchten. Alle Zuschriften werden nach der Veranstaltung an den Minister übermittelt werden.

Stichwort: Neupatientenregelung

Die Neupatientenregelung wurde vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt, damit Patienten, die zum Beispiel keinen Hausarzt oder Orthopäden haben, schneller einen Termin bekommen. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen für die Behandlung von Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, in voller Höhe vergütet werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen.

Mit dem GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung diese Regelung ab Januar 2023 wieder abschaffen. Außerdem sollen ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die in offenen Sprechstunden durchgeführt werden, weiterhin mit Geldern aus der gedeckelten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden. Ursprünglich ist vorgesehen, dass die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen müssen, damit Versicherte schneller einen Termin bekommen beziehungsweise einen Facharzt konsultieren können.

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