Was ist ein KIM-Dienst?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV: „Ein KIM-Dienst ist ein sicherer Kommunikationsdienst in der Telematikinfrastruktur. Er dient dazu, dass Ärzte untereinander auch mit anderen, zum Beispiel aus dem Krankenhaus, sicher medizinische Daten austauschen können.“
Warum möchte die KBV einen eigenen Dienst anbieten?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV: „Wir haben schon in der Vergangenheit, das KV-System, das sichere Netz der KVen gehabt und damit auch den Dienst KV-Connect. Den werden auch einige Ärzte kennen, weil sie ihn auch genutzt haben. Dieser Dienst wird in Zukunft jetzt durch einen neuen Standard der Gematik geändert, diesen sogenannten KIM-Standard. Und die KV, das KV-System muss ich sagen, baut ein eigenes System dafür auf. Das heißt dann kv.doxs, hat dieselbe Spezifikation, der Arzt kann aber sicher sein, dass er damit auch einen Preis nur zahlt und eine Qualität geboten bekommt, die seinen Ansprüchen genügt.“
Wie kann die KBV einen solchen Dienst erstellen?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV: „Wir sind in der Tat kein Software-Unternehmen. Deshalb haben wir eine europaweite Ausschreibung gestartet und inzwischen den Zuschlag erteilt zu der Firma aquinet GmbH. Wir gehen davon aus, dass diese Firma es auch schafft, kurzfristig bis zum 30. 6. bzw. bis zum 1. 7. auch einen Dienst anzubieten. Es hängt allerdings auch davon ab, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, zum Beispiel Anerkennung, Zertifizierung dieses Dienstes durch die Gematik. Darauf haben wir natürlich nur geringen Einfluss. Wir hoffen aber, dass es spätestens im Juli soweit sein kann, dass wir diesen Dienst für unsere Mitglieder anbieten können.“
Welche KIM-Angebot wird es geben?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV: „Es wird nicht nur den Dienst kv.doxs geben, es wird auch andere Dienste geben. Wie viele und von wem kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Ich weiß es nicht. Fakt ist aber, dass es nicht einen einzigen Dienst geben wird. Die werden alle dieselben Standards erfüllen müssen, weil sie von der Gematik abgenommen werden. Es wird also darauf ankommen, inwieweit vielleicht der Hersteller von PVS-Systemen seinen Kunden auch einen integrierten Dienst anbieten. Aber ich muss sagen, jedes System, jedes KIM-System, jeder KIM-Dienst ist mit jedem PVS-System kompatibel und jeder Arzt, jeder Vertragspsychotherapeut kann sich für einen Dienst entscheiden.“
Was sollten die Praxen jetzt schon machen?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV: „Ganz wichtig ist natürlich, dass ein KIM-Dienst natürlich nur dann Sinn macht, wenn ich meinen Arztbrief beispielsweise auch zu einem anderen KIM-Nutzer schicken kann. Das heißt, der Kollege, mit dem ich etwas schicken will, mit dem ich Daten austauschen will, muss natürlich auch über einen KIM-Dienst verfügen. Es muss nicht kv.dox sein. Wir finden kv.dox gut, aber es könnte auch ein anderer sein. Und das ist die eine Voraussetzung. Man braucht ein PVS-System, man braucht einen KIM-Dienst-Anbieter, den muss man sich aussuchen. Und man braucht natürlich auch einen elektronischen Heilberufe-Ausweis. Denn dieser dient dazu, die Dokumente, die man verschickt, zu signieren, elektronisch zu unterschreiben. Und das ist auch ganz wichtig: der Konnektor, den die Telematikinfrastruktur ja zur Verfügung gestellt hat, muss abgedatet werden. Wer noch einen Konnektor der ersten Generation hat, muss sich ein Update besorgen von seinem PVS-Hersteller. Dafür gibt es auch eine Finanzierung. Damit dieser neue Konnektor, der abgedatet ist, auch diese QES-Funktion hat. Und diese qualifizierte elektronische Signatur sorgt dafür, dass auch gleichzeitig die Daten, die dann übermittelt werden, verschlüsselt werden.“
Ist der KIM-Dienst verpflichtend?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV: „Der Dienst ist nicht verpflichtend für die Praxen, aber er ist natürlich das verpflichtende Austauschformat. Das heißt, wenn ein Arzt zu einem anderen Arzt Daten übertragen will und sicher sein will, dass sie auch medizinisch sicher sind, dass sie mit demselben Standard dort ankommen und auch unter Datenschutzaspekten unangreifbar sind, dann sollte er einen KIM-Dienst nutzen.“
Wird es verpflichtende Anwendungen geben?
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV: „Ja, die gibt es. Die stehen jetzt schon im Gesetz, da ist zum Beispiel die elektronische Arbeitsunfähigkeit. Die wird ab 1. 1. 2021 verpflichtend sein. Jeder Arzt, der dann eine AU ausstellt, muss die elektronisch versenden über die TI, und dazu brauche er einen KIM-Dienst. Insofern ist zwar keine Sanktion vorgesehen, aber er kann diese eAU nicht anders versenden als über einen KIM-Dienst. Dasselbe wird so sein mit dem elektronischen Rezept. Stand heute wird verpflichtend zum 1.1.2022. Und auch andere Dienste, eArztbrief zum Beispiel ist auch zu signieren und auch dafür ist dann der KIM-Dienst nicht verpflichtend, aber notwendige Voraussetzung. Übrigens zu dem eArztbrief vielleicht noch ein Hinweis, das ist wichtig für diejenigen, die jetzt schon KV-Connect nutzen. Es wird eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben, wo ein Arzt auch noch weiterhin das bisherige System KV-Connect für die Versendung von eArztbriefen nutzen kann und dafür auch die Vergütung bekommen kann. Aber danach muss er dann auf einen KIM-Dienst, zum Beispiel kv.dox, umschwenken.“