Die KBV, die KVen und die Krankenkassen unterstützen Sie im Kampf gegen MRSA
In Deutschland infizieren sich jährlich 400.000 bis 600.000 Patienten im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen. Patientinnen und Patienten, die sich mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) anstecken, erleiden vermehrt einen schweren Krankheitsverlauf. Die vor allem durch ungezielten Einsatz von Antibiotika hervorgerufene Resistenz dieses Erregers schränkt die Behandlungsmöglichkeiten erheblich ein und begünstigt die weitere Verbreitung von MRSA.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Krankenkassen unterstützen den Kampf gegen MRSA im ambulanten Bereich. Nach einer zweijährigen Einführungsphase wird die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit MRSA nunmehr über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Die Leistungen der seit 1. April 2012 gültigen MRSA-Vergütungsvereinbarung nach § 87 Abs. 2a S. 3-6 SGB V wurden mit Wirkung zum 1. April 2014 in einen neuen Abschnitt 30.12 des EBM überführt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen zur Abrechnung mit der Möglichkeit zur Online-Zertifizierung sowie Merkblätter für Patienten und Ärzte zum Umgang mit MRSA