Verordnungen und Formulare
AU-Bescheinigungen, Reha-Anträge, Überweisungen, Verordnungen – auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden Formulare benötigt. Ärztinnen und Ärzte nutzen für ihre ASV-Patientinnen und Patienten die Formulare der vertragsärztlichen Versorgung – mit Ausnahme des Papierrezepts für Arzneimittel.
Wichtig ist, dass der „ASV-Fall“ gekennzeichnet wird. Ansonsten könnte es passieren, dass zum Beispiel eine Verordnung für ASV-Patientinnen und ASV-Patienten fälschlicherweise den vertragsärztlichen Leistungen der Praxis zugeordnet wird.