Finanzierung der Telematikinfrastruktur: Kosten für notwendige Technik und Betriebskosten werden erstattet
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Das betrifft auch die Kosten für Anwendungen der TI wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie für den Austausch von Komponenten, wenn die Sicherheitszertifikate ablaufen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich dazu auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der TI geeinigt.
Entwickelt sich der Markt anders als erwartet oder kommen neue TI-Anwendungen hinzu, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, die Verhandlungen neu aufzunehmen und die TI-Finanzierungsvereinbarung anzupassen. Die jeweils aktuellste Fassung der Vereinbarung findet sich am Ende dieser Seite.