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Finanzierung

Finanzierung der Telematikinfrastruktur bis 30. Juni 2023

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Weitere Informationen

Kosten oder Ausgaben für Bestellungen, die bis zum 30. Juni 2023 im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur angefallen sind, können Praxen noch bis Jahresende gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Das sieht die Festlegung des BMG zu der neuen TI-Pauschale vor. 
 

Übersicht über die Finanzierung der Technik und Betriebskosten bis zum 30. Juni 2023

Erstausstattung

Konnektor inklusive Funktion für qualifizierte elektronische Signatur und stationäre Kartenterminals:

Anzahl der Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis (Vollzeitäquivalente)
< = 3 (inkl. 1 Kartenterminal) > 3 bis < = 6 (inkl. 2 Kartenterminals) > 6 (inkl. 3 Kartenterminals)
1661,50 Euro 2309,00 Euro 2956,50 Euro

Aufsatz für stationäre(s) Kartenterminal(s) zum Einlesen der eGK für das VSDM:

Anzahl der Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis (Vollzeitäquivalente)
< = 3 > 3 bis < = 6 > 6
35,46 Euro 66,28 Euro 97,10 Euro

TI-Startpauschale:

einmalig 900 Euro: für Anschlussgebühr VPN- Zugangsdienst, Installation, Praxisausfall während der Installation, Anpassung Praxisverwaltungssystem (PVS) und zusätzlichen Aufwand in der Startphase

Wartung der Komponenten und Updates (einschließlich laufende Kosten für VPN-Zugangsdienst):

248 Euro je Quartal

SMC-B (Praxisausweis):

23,25 Euro je Quartal (1 Ausweis pro Praxis, 1 weiterer Ausweis für jedes mobile Kartenterminal, auf das die Praxis Anspruch hat)

Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.

 

Mobile Kartenterminals

einmalig 350 Euro je Gerät:

  • je Vertragsarzt mit mindestens halber Zulassung, der mindestens drei Haus- und/oder Heimbesuche im Quartal durchführt (auch im Rahmen von Hausarzt- oder Knappschaftsverträgen) und/oder an einem Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V (Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen) teilnimmt 
  • je Vertragsarzt /-psychotherapeut, der probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume durchführt
  • je ausgelagerter Praxisstätte (keine Kriterien)

Für jedes dieser notwendigen mobilen Kartenterminals benötigt der Arzt oder Psychotherapeut einen weiteren Praxisausweis (SMC-B). Die Betriebskosten in Höhe von 23,25 Euro je Quartal und SMC-B werden erstattet. 

elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

eHBA (elektronischer Heilberufeausweis): 11,63 Euro je Quartal und Arzt/Psychotherapeut

Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.

Ausstattung für NFDM/eMP

Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für NFDM und/oder elektronischen Medikationsplan (eMP) vorhalten und anwenden können. Das müssen Praxen gegenüber ihrer KV nachweisen können. 

Komponente Pauschale 
Update zum E-Health-Konnektor (NFDM-/eMP-Update-Pauschale) 530 Euro einmalig
PVS-Anpassung NFDM/eMP (Integrationspauschale) 400 Euro einmalig
Zusätzliches Kartenterminal (kann für NFDM und eMP und alle weiteren Anwendungen genutzt werden)

677,50 Euro je Kartenterminal

Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle, auch im Rahmen von Hausarzt- oder Knappschaftsverträgen

Betriebskostenzuschlag NFDM/eMP 17,25 Euro je Quartal (davon: für den Konnektor 4,50 Euro, für das NFDM-PVS 5,25 Euro, für das eMP-PVS 7,50 Euro)

 

Einrichtung des KIM-Dienstes

  • einmalig 200 Euro: für die Einrichtung der Praxis für den Versand von eArztbriefen und die Nutzung von KIM
    Praxen müssen gegenüber der KV nachweisen, dass die notwendigen Komponenten installiert und funktionsfähig sind. 
  • 23,40 Euro pro Quartal: Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst
     

Ausstattung für die ePA

 

Komponente Pauschale
Update zum ePA-Konnektor (ePA-Update-Pauschale) 400 Euro
PVS-Anpassung ePA (Integrationspauschale) 350 Euro
Betriebskostenzuschlag ePA 27,75 Euro je Quartal (davon: für den Konnektor 4,50 Euro, für das ePA-PVS 23,25 Euro)

 

Ausstattung für das eRezept

Komponente Pauschale
PVS-Anpassung eRezept (Integrationspauschale) 120 Euro
Zusätzliches Kartenterminal für die Komfortsignatur 677,50 je Kartenterminal (Jede Vertragsarztpraxis hat Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal. Je zwei weiterer Ärzte erhöht sich der Anspruch um ein weiteres Gerät.)
Betriebskostenzuschlag eRezept 1 Euro je Quartal

 

Austausch des Konnektors und anderer Komponenten

Komponente Pauschale
Konnektor-Tauschpauschale 2.300 Euro einmalig (für Konnektoren, der Sicherheitszertfikate innerhalb der kommenden sechs Monate ablaufen; umfasst auch den Austausch der Gerätekarte eines stationären Kartenterminals, die Installation des Praxisausweisess sowie die Entsorgung der nicht mehr nutzbaren Hardware)
Gerätekarte-Tauschpauschale I (wenn Austausch gleichzeitig mit dem Konnektor) 100 Euro einmalig je stationärem Kartenterminal (umfasst neue Gerätekarte gSMC-KT inkl. Dienstleistung)
Gerätekarte-Tauschpauschale II (wenn Austausch nicht gleichzeitig mit dem Konnektor) 100 Euro einmalig je stationärem Kartenterminal (umfasst neue Gerätekarte gSMC-KT inkl. Versand und Dienstleistung)

 

Weitere Informationen zum Konnektortausch