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aktualisiert am 30.06.2022

Terminservicestellen

Vermittlung von Terminen beim Arzt und Psychotherapeuten über 116117

Die regionalen Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln Patienten innerhalb einer bestimmten Frist einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten.

So funktioniert die Terminvermittlung
 

Terminservicestellen: Das leisten sie

Terminvermittlung mit und ohne Überweisung

Die Terminservicestellen vermitteln für gesetzlich Krankenversicherte Termine bei

  • Fachärzten: Patienten benötigen eine Überweisung. Ausnahme: Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.
  • Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 angegeben hat, dass der Patient eine entsprechende Behandlung benötigt.
  • Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten: Patienten brauchen keine Überweisung. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter („U-Untersuchungen“) vermittelt. Die TSS unterstützen Versicherte zudem bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt.

Alle Überweisungen werden mit einem Vermittlungscode gekennzeichnet, den die Patienten beim Anruf in der Terminservicestelle oder bei der Onlinebuchung über den E-Terminservice benötigen.

Keine Termine bei Wunschärzten

Die Terminservicestellen vermitteln keine Wunschtermine bei einem bestimmten Arzt oder Therapeuten. Patienten erhalten einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.

Patienten wird empfohlen, sich zunächst an den Arzt oder Psychotherapeuten ihrer Wahl zu wenden, um
einen Termin zu vereinbaren, bevor sie die TSS kontaktieren.

Tipp: Welche Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Nähe praktizieren, erfahren Patienten über die Arzt- und Psychotherapeutensuche auf der Website der 116117.

Fristen für die Terminvermittlung

Die Terminservicestellen haben bis zu eine Woche Zeit, einen Termin innerhalb von vier Wochen – für psychotherapeutische Akutbehandlungen innerhalb von zwei Wochen – zu vermitteln.

Sollten die TSS den Versicherten in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten anbieten können, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln.

Freie Termine melden

Für die Terminvermittlung melden Ärzte und Psychotherapeuten ihrer Kassenärztlichen Vereinigung freie Termine. Wie die Terminmeldung im Detail erfolgt, erfahren Praxen bei ihrer KV. Eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Termine online an die Terminservicestelle zu melden, ist der eTerminservice. 

eTerminservice: der kurze Weg zur Terminservicestelle

Der eTerminservice ist eine Plattform, die alle zusammenbringt: Praxen, Patienten und Terminservicestellen der KVen. Und das ganz bequem.

Praxen bieten dort freie Termine an und erhalten Informationen über gebuchte Termine.
Terminservicestellen suchen und buchen dort Termine für gesetzlich Versicherte.
Und die Versicherten können im nächsten Schritt selbständig online suchen und buchen.

Für Sie in Ihrer Praxis geht es dabei vor allem um drei Dinge:
Sie melden hierüber ihre Termine, die Sie für Terminservice-Patienten freihalten.
Sie erhalten hier die Rückmeldung darüber, ob und an wen diese Termine vergeben wurden.
Sie können hier Ihre Kontaktdaten ebenso pflegen wie Ihre Einstellungen für die Terminvergabe.

Und: Sie können den Vermittlungscode generieren – künftig auch direkt aus der Praxissoftware heraus – für Überweisungen und psychotherapeutische Patienteninformationen. Den Code benötigen die Patienten für den Terminservice.

Den eTerminservice finden Sie auf dessen Homepage oder als Verknüpfung von den Internet- oder Portalseiten Ihrer KV. Sie können Ihre KV-Zugangsdaten verwenden oder erhalten ein Benutzerkonto von Ihrer KV.
Nach Anmeldung finden Sie vier Menüpunkte.

Unter dem Menüpunkt Praxisdaten können Sie die Kontaktdaten für Ihre Praxis bearbeiten und aktuell halten: also Praxisname und Kontaktdaten, die innerhalb des eTerminservice sichtbar sein sollen – für die Terminservicestelle und später auch für die gesetzlich Krankenversicherten.

Hier sehen Sie als Praxis auch die Daten, die im Arztregister gemeldet sind. Um diese Stammdaten zu ändern, wenden Sie sich bitte an Ihre KV.

Auf Grundlage dieser Stammdaten können Sie ihre Terminprofile definieren. Beispielsweise können Sie bestimmen, dass Termine speziell zu gewissen Zusatzqualifikationen oder Leistungen angeboten werden – oder mit bestimmten Sprachkenntnissen.

Im Menüpunkt Terminplanung spielt sich der Hauptteil des eTerminservice ab. Hier können Sie einzelne Termine anbieten, ebenso wie Terminserien über längere Zeiträume. Diese können Sie später auch wieder blockieren oder löschen; sofern die Termine nicht schon gebucht wurden.

Bei gebuchten Terminen können Sie Namen und Kontaktdaten der Patientin oder des Patienten sehen.

Sie können selbst bestimmen, ab wann nicht vermittelte Termine an Sie „zurückgegeben“ werden müssen.

In Vorbereitung ist, die Terminplanungsprogramme der Praxen mit dem eTerminservice zu koppeln. Der Vorteil: Sie werden dann aus Ihrem Praxis-Terminkalender heraus den eTerminservice handhaben können.
Das soll im Laufe des Jahres 2020 möglich sein – um Praxen, Patienten und Terminservice noch bequemer zusammenzubringen.

Der Gesetzgeber wertet Terminservicestellen immer weiter auf. Mit dem eTerminservice können Praxen ganz einfach am Praxis-Computer Termine dorthin vermitteln. Damit kommen Praxen ganz leicht ihrer Pflicht nach, Termine zu benennen, können aber auch die Vergütungsanreize nutzen.