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Weiterbildungsförderung

Um die wohnortnahe Versorgung mit Allgemeinärzten und weiteren Fachärzten auch künftig bedarfsgerecht zu sichern, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen die ambulante Weiterbildung finanziell und strukturell.

Weiterbildungsförderung (GE)

Der Gesetzgeber hat im Paragraf 75a SGB V die Förderung von Kompetenzzentren Weiterbildung ermöglicht, um die Qualität und Effizienz der Weiterbildung zu steigern.