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Kapselendoskopie

Mit der Kapselendoskopie kann der Dünndarm untersucht werden, der sonst für direkte bildgebende Verfahren fast nicht erreichbar ist. Der Patient schluckt eine Mini-Kamera von der Größe einer großen Tablette. Ärzte haben bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen, um Kapselendoskopien durchführen zu können.

Kernspintomographie

Wollen Ärzte eine Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie) durchführen, müssen sie bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Neben der persönlichen Qualifikation sind apparatetechnische Mindestanforderungen notwendig

KIM

Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht es Praxen, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.

Kinderfrüherkennung

Zehn sogenannte U-Untersuchungen erfolgen innerhalb der ersten Lebensjahren eines Kindes. Daran anschließend findet die J1, die Jugendgesundheitsuntersuchung als Früherkennungsuntersuchung statt. Was Ärzte dazu wissen müssen steht hier.

Klimaschutz

Der Klimawandel hat auch Einfluss auf unser Gesundheitswesen – und ist damit auch eine Herausforderung für Niedergelassene und ihre Teams.

Klinische Krebsregister

In Deutschland gibt es klinische Krebsregister, um möglichst lückenlos Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung zu erfassen und auszuwerten. Hierfür melden Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern bestimmte Daten ihrer Tumorpatientinnen und -patienten.

Kodieren

Alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu kodieren. Durch die Erfassung der Diagnosen ist es möglich, die Morbidität der Patienten bundesweit zu messen.

Koloskopie

Gleichzeitig mit der Einführung der Früherkennungskoloskopie wurde eine umfassende Qualitätssicherung für die Durchführung von Koloskopien in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet.

Kooperationen

Kooperationen von Ärzten untereinander und mit anderen Organisationen: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Ein Überblick welche das sind vermittelt die folgende Seite.

Krankenbeförderung

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Beförderung von gesetzlich krankenversicherten Patienten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist.

Krankenhauseinweisung

Stellt ein Vertragsarzt bei der Untersuchung eines gesetzlich krankenversicherten Patienten fest, dass eine Weiterbehandlung im Krankenhaus notwendig ist, kann er eine stationäre Krankenhausbehandlung verordnen.

Krebsfrüherkennung

Brustkrebs, Darmkrebs, Hautkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Prostatakrebs: Gesetzlich Versicherte können eine Reihe von präventiven Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Die KBV stellt Ärzten eine Reihe von Infos dazu bereit.

kv.dox

Kv.dox ist ein KIM-Dienst für Ärzte und Psychotherapeuten. Anbieter ist die KBV, die mit kv.dox ein passgenaues Angebot bereitstellt.

KV-SafeNet

KV-SafeNet* ist das Rundum-sorglos-Paket für die sichere Online-Verbindung zum sicheren Netz der KVen. Über KV-SafeNet* wird ein geschützter, vom Internet getrennter „Tunnel“ aufgebaut, der eine datenschutzgerechte Anbindung aller Rechner der Praxis ermöglicht.