Labor
Für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen und deren Abrechnung gelten umfangreiche Vorgaben. Dazu gehören auch eine Richtlinie zur Qualitätssicherung. Mithilfe von Laborpfaden erhält medizinisches Personal Empfehlungen für die stufenweise und effiziente Anwendung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.
Langzeit-EKG
Nur Ärzte, die entsprechende fachliche und apparative Voraussetzungen nachweisen können, dürfen Langzeit-EKG Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen.
Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom
Die Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-V) zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) regelt den Einsatz von Laserverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie beinhaltet die Verfahren der Holmium-Laserresektion und -enukleation, der Thulium-Laserresektion und -enukleation sowie der Photoselektiven Vaporisation der Prostata.