Laboratoriums-Untersuchungen
Für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen und deren Abrechnung gelten umfangreiche Vorgaben. Dazu gehören auch eine Richtlinie zur Qualitätssicherung, die laborinterne Kontrollen und externe Ringversuche beinhalten sowie Hinweise zur Abrechnung.
Langzeit-EKG
Nur Ärzte, die entsprechende fachliche und apparative Voraussetzungen nachweisen können, dürfen Langzeit-EKG Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen.
Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom
Die Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-V) zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) regelt den Einsatz von Laserverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie beinhaltet die Verfahren der Holmium-Laserresektion und -enukleation, der Thulium-Laserresektion und -enukleation sowie der Photoselektiven Vaporisation der Prostata.