IGeL
Wenn Ärzte ihren Patienten eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, müssen die Patienten selbst dafür zahlen. Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet.
Impfen
Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest.
Infektionskrankheiten
Infektionskrankheiten, die durch Viren und Bakterien ausgelöst werden, sind noch immer eine Herausforderung für die Medizin. Die KBV unterstützt niedergelassene Ärzte bei der Prävention ansteckender Krankheiten und bei der Versorgung betroffener Patienten.
Informationssicherheit
Seit Anfang 2010 betreibt die KBV ein dokumentiertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Es dient dazu, die Sicherheitsziele der KBV zu erreichen und das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern.
Innovationsfonds
Die Förderung innovativer Projekte soll die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft weiterentwickeln und verbessern.
Innovationsservice und Wege in die Versorgung
Eine Initiative der KBV zur Einführung von patientenrelevanten Innovationen in die vertragsärztliche Versorgung
Interventionelle Radiologie
Eine Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung von diagnostischen Katheterangiographien und Eingriffen am arteriellen Gefäßsystem sowie die Nachbetreuung.
Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)
Das Verfahren kann bei der Behandlung von Augenerkrankungen wie unter anderem der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration angewendet werden. Die Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die fachlichen Voraussetzungen, die räumlichen, apparativ-technischen und hygienischen Anforderungen sowie die ärztliche Dokumentation.
Invasive Kardiologie
Eine Vereinbarung zur Qualitätssicherung regelt die Strukturqualität, bei der die Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie (Herzkatheteruntersuchungen und -eingriffe) in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll.
ITA für Softwarehäuser
Auf dieser Seite hat die KBV Informationen für Softwarehersteller zusammengestellt