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Ultraschalldiagnostik

Die Ultraschall-Vereinbarung regelt alle relevanten fachlichen und apparativen Anforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Qualitätssicherung umfasst die Dokumentationsprüfung, Prüfung aller Anforderungen für zu genehmigende UItraschallsysteme und Prüfung der Leistungsfähigkeit der Ultraschallsysteme.

Unfallversicherung

Die medizinische Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist Sache der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Vertragsarzt darf Unfallverletzte behandeln. Die Vergütung erfolgt über die Gebührenordnung UV-GOÄ.