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Notfalldatenmanagement

Mit dem Notfalldatenmanagement - kurz NFDM - können Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen wie Diagnosen, Arzneimittel oder Allergien direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen. Aber auch in normalen Behandlungssituationen kann der Notfalldatensatz wichtige Informationen liefern.

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Wissenswertes zum NFDM

Anspruch auf einen Notfalldatensatz haben alle Versicherten mit Vorerkrankungen, Allergien oder ähnlichem, von denen Ärzte und medizinisches Personal in einem Notfall wissen sollten. Das ist beispielsweise der Fall bei Personen mit mehreren Diagnosen, bestimmten Medikamenten oder weiteren Besonderheiten, mit notfallrelevanten oder seltenen Erkrankungen sowie bei Frauen, die schwanger sind. Hinweise zur Auswahl der notfallrelevanten Erkrankungen finden sich in Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag.

Informationen zum Organspendeausweis, zur Patientenverfügung oder zu Vorsorgevollmachten

Zwar können Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, allerdings Informationen dazu, ob diese Dokumente vorhanden sind und wo sie liegen. Dafür gibt es für Versicherte den sogenannten Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE), der neben dem Notfalldatensatz auf ihrer eGK gespeichert werden kann. 

Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte beraten bei Bedarf ihre Patienten ab dem 14. Lebensjahr über die Organ- und Gewebespende und können dafür die Gebührenordnungsposition 01480 alle zwei Jahre abrechnen. Wird als Ergebnis dieser Beratung ein Organspendeausweis erstellt, überträgt die Praxis die Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf Wunsch des Patienten in den DPE. 

Die Beratung über eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sowie das Speichern der Information über diese Dokumente auf der eGK sind jedoch kein Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Ärzte können die Beratung dazu sowie die Übertragung dieser Information in den DPE ihren Patienten als privatärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung stellen.

Technische Voraussetzungen

Grundlage für NFDM ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Daneben sind folgende Komponenten und Dienste notwendig:

  • PVS-Modul für NFDM
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur des Notfalldatensatzes

Zusätzlich wird ein weiteres E-Health-Kartenterminal im Sprechzimmer empfohlen, um den Notfalldatensatz im Gespräch mit dem Patienten auf die eGK übertragen zu können. Dieses Kartenterminal kann auch für die Übertragung oder Aktualisierung des eMP genutzt werden. 

Finanzierung

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen.

  • Datum:
  • , Dauer: 03 Minuten 52 Sekunden
So funktioniert das NFDM

Abrechnung und Vergütung

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Rechtsgrundlage

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