Qualitätssicherung von Langzeit-EKG-Untersuchungen
Eingehende Kenntnisse des Arztes in der Elektro-Kardiographie sind Vorraussetzung für die Durchführung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen (Langzeit-EKG) um auch seltene Rhythmusstörungen unter erschwerten Bedingungen erkennen zu können. Nur Ärzte, die entsprechende fachliche und apparative Voraussetzungen nachweisen können, dürfen Langzeit-EKG Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen.
Rechtsquellen
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Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen
Vertragsdatum: 12.12.1991
Inkrafttreten: 01.01.2015
Langzeit-EKG (PDF, 40 KB)