Der Bereich Humangenetik im EBM wurde überarbeitet. Die Leistungen sind nunmehr in konstitutionelle genetische, tumorgenetische und immungenetische Leistungen unterteilt.
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung spezieller laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Die Vereinbarung regelt die allgemeinen Anforderungen an die fachliche Befähigung und die Organisation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von speziellen laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung
Rechtsquelle zur Qualitätssicherung
Spezial-Labor
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor) Vertragsdatum: 05.03.2018 Inkrafttreten: 01.04.2018 Spezial-Labor (PDF, 42 KB)
Mitteilung der Partner des BMV zu den entscheidungserheblichen Gründen_Spezial-Labor