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Labor

Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor

Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung spezieller laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Die Vereinbarung regelt die allgemeinen Anforderungen an die fachliche Befähigung und die Organisation als Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von speziellen laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung

Rechtsquelle zur Qualitätssicherung

Spezial-Labor

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin (Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor)
Vertragsdatum: 05.03.2018
Inkrafttreten: 01.04.2018
Spezial-Labor (PDF, 42 KB)

Mitteilung der Partner des BMV zu den entscheidungserheblichen Gründen_Spezial-Labor

Vertragsdatum: 29.05.2018
Mitteilung der Partner des BMV zu den entscheidungserheblichen Gründen_Spezial-Labor (PDF, 40 KB)