Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 16.03.2023

Telemedizinische Kontrolle

Gerätekontrolle bei Patienten mit einem Kardioverter/Defibrillator oder CRT-System

Die Funktionskontrolle bei Patienten mit einem Kardioverter/Defibrillator oder CRT-System wurde 2016 als erste telemedizinische Leistung in den EBM aufgenommen und kann seither abgerechnet werden.

Damit können Kardiologen die Funktionsfähigkeit bestimmter kardiologischer Implantate auch telemedizinisch in der Praxis überprüfen. Zu den Geräten, die fernüberwacht werden können, gehören neben implantierten Kardiovertern beziehungsweise Defibrillatoren auch implantierte Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-Systeme).

Weitere Informationen zur telemedizinischen Kontrolle

Gebührenordnungspositionen im EBM

Für die telemedizinische Kontrolle von Patienten mit einem Kardioverter/Defibrillator oder einem CRT-System gibt es die GOPs 13574 und 13576 für Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie sowie die GOPs 04414 und 04416 für Kinder- und Jugendmediziner mit Schwerpunkt Kardiologie. Außerdem ist die GOP 01438 für die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Patienten im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Funktionsanalyse berechnungsfähig.

Erforderliche Genehmigungen

Die Berechnung der GOPs 13574 und 13576 beziehungsweise 04414 und 04416 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle voraus. 

Technische Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen für die telemedizinische Funktionsanalyse sind im Anhang 1 zur Vereinbarung über telemedizinische Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit §87 Abs. 2a Satz 7 SGB V geregelt (Anlage 31 zum BMV-Ä).